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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2006-03-22

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Artikel 28 stellt für uns wirklich einen ganz grossen Stolperstein dieser Revision dar. Diese neue Bestimmung könnte ein gefährlicher, ein hinterhältiger Wolf im Schafspelz sein.

Rufen wir uns nochmals Sinn und Zweck dieser IV-Revision in Erinnerung: Der Bundesrat hat sich bekanntlich das ambitiöse Ziel gesteckt, die Neurenten um 20 Prozent - am Montag hiess es auch, um 30 Prozent - zu senken. Folgendes möchte ich einleitend klarstellen: Eine Reduktion der Renten liegt im Interesse aller, und zwar darum, weil alle Menschen danach streben, ein unabhängiges und selbstständiges Leben zu führen, in unsere Gesellschaft integriert zu sein. In unseren Augen muss es das unbedingte Ziel sein, dank mehr Integration zu einer Reduktion der Neurenten zu gelangen. Unehrlich und noch dazu gefährlich ist es hingegen, die Anzahl der Neurenten reduzieren zu wollen, indem man Menschen mit gewissen Krankheitsbildern den Zugang zu einer IV-Rente verunmöglicht, diese Personen einfach in andere Sozialversicherungsgefässe abschiebt, zum Beispiel in die Sozialhilfe, und damit die Gemeinde belastet.

Der Zweck, unser hehres Ziel, kann diese Mittel nicht heiligen. Es reicht nicht, den Rentenhahn zuzudrehen, wie es der Bundesrat hier und an vielen anderen Stellen vorschlägt; verwiesen sei beispielsweise auf die Neudefinition der Zumutbarkeit oder auch auf die Änderungen im ATSG. Gewisse Einschränkungen des Rentenzugangs, gewisse Verschärfungen ist die SP-Fraktion angesichts der finanziellen Situation der IV bereit mitzutragen. Hier aber, bei diesem Artikel, müssen wir Alarm schlagen. Dieser Artikel wird Personen mit einem noch nicht völlig stabilisierten Krankheitsgeschehen ausschliessen und nur noch jenen Versicherten Zugang zu einer Rente gewähren, welche "ihre Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, voraussichtlich nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederherstellen, erhalten oder verbessern können".

Der Bundesrat versuchte uns in der Kommission damit zu beruhigen, dass dieser Artikel nicht überinterpretiert werden dürfe. Herr Bundesrat, wir überinterpretieren nicht, wir lesen Ihren Entwurf. Sie haben uns bis jetzt nicht zu beruhigen vermocht. Ich bin gespannt darauf, ob und wie Ihre Ausführungen hier im Rat heute mehr Klarheit schaffen können. Wir werden Ihnen auf alle Fälle gut zuhören. Denn die verheerende Tragweite dieses Mehrheitsantrages wird uns spätestens dann deutlich vor Augen geführt, wenn wir die Botschaft zur Hand nehmen. Erst wenn völlig klar ist, dass eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit definitiv nicht mehr möglich ist, dann erst soll ein Rentenanspruch entstehen können. Faktisch führt dies dazu, dass die heute einjährige Wartezeit für den Rentenanspruch bei allen Versicherten, die auf eine Verbesserung ihrer Gesundheit hoffen dürfen, auf unbestimmte Zeit verlängert wird; vielleicht sogar auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, nämlich dann, wenn sich die Hoffnungen auf eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit leider nicht erfüllen. Es ist klar, wenn berufliche Eingliederungsmassnahmen am Laufen sind, wird diese Lücke durch Taggelder gedeckt. Aber wenn der Gesundheitszustand in dieser Zeit keine beruflichen Massnahmen der IV erlaubt, wenn medizinische Behandlungen vorgesehen sind, dann fällt die betroffene Person zwischen Stuhl und Bank.

Wen wird nun diese auf unbestimmte Zeit verlängerte Wartezeit treffen? Sie wird Personen in medizinischen Behandlungen mit komplexem, instabilem Krankheitsverlauf treffen. Das trifft auf sehr, sehr viele Menschen mit Krankheits- und Unfallbehinderungen zu - konkretes Beispiel: eine Nierenkranke, die sich täglich Dialysen unterziehen muss und nur noch über eine kleine Restarbeitsfähigkeit verfügt. Es trifft auf Menschen mit psychischen Behinderungen zu oder zum Beispiel auch auf einen Krebspatienten, dessen Behandlung sich mit ungewissem Ausgang während Jahren hinziehen kann und der, wie sehr viele Betroffene, in dieser Zeit kein Ersatzeinkommen, kein Taggeld, erhält. Alle Fraktionen haben einen Brief der Krebsliga erhalten, in welchem solche Beispiele aufgeführt werden und die Sorge, die auch ich hier äussere, untermauert wird.

Ich komme zum Abschluss: Wenn es dem Bundesrat darum geht, dass niemand eine Rente erhalten soll, der sich vor [PAGE 378] zumutbaren und erfolgversprechenden Eingliederungsmassnahmen drückt, verstehen wir dieses Anliegen. Wir verstehen aber nicht den Grund, weshalb er diesem Anliegen auf diesem Weg, mit diesem Artikel, gerecht werden will. Es gäbe nämlich bessere Formulierungen, die für mehr Rechtssicherheit sorgen würden, als der Antrag der Mehrheit, der uns wirklich Bauchweh bereitet.