Fasel Hugo · Nationalrat · 2006-03-22
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion ist klar und deutlich der Auffassung, dass Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a ersatzlos zu streichen sei, weil dieser Buchstabe überflüssig und willkürlich ist. Willkürlich ist er aus folgendem Grund - ich kann unmittelbar dort fortfahren, wo Herr Gutzwiller aufgehört hat -: Selbstverständlich teilen wir die Auffassung, dass wir eine Ressourcenorientierung in der Invalidenversicherung wollen, aber diese Ressourcenorientierung der Revision müssen wir nicht hier festschreiben. Wenn wir sagen: "Eingliederungsmassnahmen zuerst", dann soll man das nicht in einer willkürlichen Bestimmung festhalten, sondern man soll konkret beschreiben, was mit "Eingliederungsmassnahmen" gemeint ist. Wenn diese nicht greifen, kommt es ergo zur Rente.
Genau das haben wir jetzt im Gesetz gesagt: Wir machen erstens Früherkennung, dann Frühintegration, dann kommen die üblichen Integrationsmassnahmen, und wenn diese nicht greifen - wenn die Regionalstellen in den Kantonen der Auffassung sind, dass diese Instrumente, die ressourcenorientiert sind, nicht greifen -, dann gibt es einen Anspruch auf Rente. Ich würde deshalb sagen: Wenn der Bundesrat diese Bestimmung hineingeschrieben hat, zeigt er damit an, dass er nicht an sein eigenes Konzept glaubt. Das heisst, er muss immer wieder vertrösten, bis auch der Versicherte den Beweis nicht mehr erbringen kann, dass eine zusätzliche Eingliederungsmassnahme doch nichts nutzt. Dann frage ich mich aber: Warum haben wir bereits praktisch zwei Tage über etwas debattiert, bei dem der Bundesrat hier noch einmal eine Einschränkung machen muss?
Eingliederungsmassnahmen, die ressourcenorientiert sind, müssen klar beschrieben werden; das haben wir getan. Wenn diese nicht greifen, kommt es zur Rente. Deshalb ist diese Bestimmung überflüssig. Wir sollten nicht Gesetze machen, die anschliessend eine willkürliche Interpretation zulassen.
Ich bitte Sie deshalb, Absatz 1 Buchstabe a ersatzlos zu streichen.