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Goll Christine · Nationalrat · 2006-03-22

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Es geht bei den Minderheitsanträgen zu Artikel 36 um zwei verschiedene Anliegen.

Zuerst zum Antrag der Minderheit I (Teuscher) und zum Anliegen, das Absatz 1 von Artikel 36 betrifft. Hier geht es um die Beitragsdauer der Versicherten, das heisst konkret um die Frage, wie lange sie Beiträge einbezahlt haben müssen, um dann im Unfall- oder Krankheitsfall, der die Erwerbstätigkeit einschränkt oder verhindert, eine Rente auslösen zu können. Bisher galt eine Beitragsdauer von einem Jahr; nun soll die Beitragsdauer auf drei Jahre erhöht werden, und diesen Antrag bekämpfen wir. Wir bekämpfen ihn vor allem deshalb, weil wir auch hier für eine kongruente Handhabung der verschiedenen Sozialversicherungsträger sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass bei der Arbeitslosenversicherung die Beitragsdauer ebenfalls ein Jahr beträgt; das heisst, wer ein Jahr lang einbezahlt hat, hat eben das Recht auf ein Arbeitslosentaggeld, wenn er oder sie arbeitslos wird.

Es geht hier nicht um irgendwelche Almosen oder um Sozialhilfeleistungen; es geht um eine Sozialversicherung, um das Recht auf eine Rente, für die die Versicherten bzw. die Erwerbstätigen eben auch Beiträge bezahlen. Abgesehen davon, dass das sogenannte Sparpotenzial bei dieser Massnahme überhaupt nicht ins Gewicht fällt, ist es klar, dass damit wieder ein Teil der Sozialhilfefälle produziert wird.

Nun aber zum zweiten Anliegen bei Artikel 36: Ich bitte Sie wirklich dringend, wenigstens die Minderheit II (Schenker Silvia) zu unterstützen. Frau Schenker schlägt Ihnen nämlich vor, dass hier - im Gegensatz zur Minderheit I (Teuscher), die den sogenannten Karrierezuschlag nicht abschaffen will - wenigstens eine Staffelung des Zuschlags gewährt werden soll, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Weshalb?

Wir sind hier wirklich bei einem entscheidenden Punkt. Ich sage es deutsch und deutlich: Bei diesem Vorschlag des Bundesrates geht es konkret um Rentenkürzungen, und zwar um sehr erhebliche Rentenkürzungen. Frau Humbel hat von einschneidenden Massnahmen gesprochen. Im Schnitt sollen mit der Streichung des sogenannten Karrierezuschlags 102 Millionen Franken eingespart werden. Die effektive Dimension dieses Vorschlags verstehen Sie vielleicht dann, wenn Sie wissen, dass dies nur ein durchschnittlicher Betrag ist. Wenn Sie schauen, was es am Schluss auslösen wird, dann sehen Sie, dass es praktisch eine Verdoppelung beinhaltet; es sind gegen 200 Millionen Franken Rentenkürzungen, die hier beantragt werden. Das ist für uns nicht akzeptabel. Das heisst nämlich im Endeffekt nichts anderes, als dass jemand, der in jungen Jahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird, schlicht und ergreifend Pech gehabt hat.

Frau Schenker schlägt Ihnen deshalb eine Staffelung des Zuschlags zur sozialen Abfederung vor. Hier möchte ich noch einen Punkt betonen: Klar ist, dass, wenn der Antrag der Mehrheit akzeptiert wird, einfach eine Verlagerung der Kosten zu den Ergänzungsleistungen hin stattfinden wird. Wir haben in der Kommission die Frage gestellt, wie hoch diese Kosten ausfallen werden. Wir haben darauf keine Antwort erhalten. Es ist, ehrlich gesagt, unzutreffend und sogar zynisch, wenn von der Invalidenversicherung als einer "attraktiven" Versicherung gesprochen wird. Die Renten der ersten Säule sollten existenzsichernd sein, und wenn ich Ihnen sage, dass die durchschnittliche IV-Monatsrente bei etwa 1400 Franken liegt, ist das alles andere als attraktiv.

Mit diesem Vorschlag des Bundesrates beschliessen Sie nicht nur eine sogenannt harte Massnahme, wie das auch in der Kommission betont wurde, sondern es ist auch eine unverständliche Regelung, die vor allem eine Bestrafung von Geburts- und Frühbehinderten zur Folge haben wird.

Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsanträgen zuzustimmen.