Scherer Marcel · Nationalrat · 2006-03-22
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22
Wortprotokoll
Diese Bestimmung war nicht explizit für die Revision vorgesehen. Dies war damals auch die Begründung, weshalb dieser Antrag, obwohl er sehr effizient wäre, nur eine Minderheit fand.
Zum Antrag: Die Kinderrente beträgt 20 Prozent der dem ehedem massgebenden durchschnittlichen Einkommen entsprechenden Invalidenrente. Die Begründung dazu lautet: Wer eine IV-Rente bezieht, erhält für jedes Kind einen Aufschlag von 40 Prozent auf seiner IV-Rente. Ein IV-Rentner mit zwei Kindern erhält folglich 1,8 IV-Renten, mit fünf Kindern erhält er gar drei volle IV-Renten. Die durchschnittliche pro Kind und Monat ausbezahlte Kinderrente beläuft sich so auf rund 590 Franken. Die durchschnittliche Kinderzulage für ein Kind eines erwerbstätigen Elternteils beträgt durchschnittlich 184 Franken pro Monat.
Fazit: Das Kind eines IV-Bezügers erhält heute mehr als das Dreifache im Vergleich zum Kind eines Nichtrentenbezügers. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keinerlei stichhaltigen Gründe. Denn eine allfällige Behinderung der Eltern sagt nichts über den Gesundheitszustand der Kinder aus. Im Normalfall sind diese Kinder mit den anderen gleichgestellt, also gleich gesund, nur erhält das eine dreimal mehr als das andere.
Diese Ausführungen machen deutlich, dass es heute keinen Grund mehr für eine erhöhte Kinderzulage gibt. Die SVP-Fraktion schlägt daher eine Halbierung der Kinderrente vor. Eine Halbierung der Kinderrente führt aber nicht zu einer Halbierung der Rentensumme der Betroffenen, da mit den anderen Sozialversicherungen - BVG, UVG - eine klassische Überversicherungssituation besteht. Im Bedarfsfall käme die EL zum Zuge und nicht die Sozialhilfe, d. h., die Kürzung geschähe nicht auf dem Buckel der Gemeinden. Mit der Halbierung der Kinderrenten könnten 300 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Dies ist ein Fünftel des aktuellen IV-Defizits. Daher schlägt die SVP-Fraktion im Rahmen der 5. IV-Revision eine Halbierung der heute offensichtlich überhöhten Kinderrenten vor. Auch nach der Halbierung beziehen IV-Rentner immer noch höhere Leistungen für ihre Kinder als vier Fünftel der Schweizer Bevölkerung. Selbst Herr Bundesrat Couchepin sagte bei der Behandlung des Antrages: "Je la voterais si j'étais député." Dies heisst frei übersetzt: "Ich würde zustimmen, wenn ich Abgeordneter wäre."
Ich bitte Sie, setzen Sie ein Zeichen, stimmen Sie diesem einfachen, vernünftigen und sehr effizienten Minderheitsantrag zu.