Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2006-03-22
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zuerst eine Vorbemerkung. Ich will hier den Dank der Host Cities aussprechen für die Mittel für die Sicherheitskosten, die der Rat hier zusätzlich gesprochen hat. Wir können also sichere Spiele durchführen, 15 Länderspiele. Aber es ist vielleicht noch nicht ganz eine Europameisterschaft, vielleicht kann sich der Ständerat noch ein paar Überlegungen dazu machen.
Ich komme zu den Anträgen Vollmer und Hollenstein, die ja ungefähr gleich sind. Frau Hollenstein nimmt einfach zur Alkoholwerbung noch den Ausschank, den sie verbieten will. Im Grundsatz greifen beide Anträge in die Wirtschaftsfreiheit ein, und das ist in der Schweiz ein Grundrecht, das die FDP hochhält. Das heisst, das Parlament kann nicht an der ordentlichen Gesetzgebung vorbei solche Dinge fordern, das wissen die Antragstellerin und der Antragsteller. Ich rate den beiden: Motionieren Sie, wenn Sie irgendwo so etwas machen wollen, denn man kann nicht einfach so zum Beispiel die Werbung verbieten, das geht nicht.
Zudem ist im Antrag Vollmer auch unklar, wen es denn betrifft. Ist zum Beispiel das lokale Felsenau-Bier auch davon betroffen? Müssen wir in der Stadt Bern beispielsweise die Felsenau-Bier-Werbung während der Euro 2008 verbieten? So einfach ist das Leben eben nicht, Herr Vollmer.
Zum Materiellen: Die Fernsehgesetzgebung verbietet die Alkoholwerbung generell, also auch an Sportveranstaltungen, und zwar für die alkoholischen Getränke. Hingegen ist der Brand, der Schriftzug allein, in Ordnung, haben doch zum Beispiel Bierkonzerne auch alkoholfreie Getränke anzubieten. Allenfalls gibt es gesetzliche oder polizeiliche Einschränkungen der Gastkantone oder der Host Cities; diese sind sicher zu beachten, auch von der Uefa. Aber sollen dann, wie es die polizeilichen Kreise fordern - ich finde das ein bisschen komisch, obwohl ich einmal Polizeidirektor war -, ganze Städte oder Quartiere trockengelegt werden? Zudem soll ja die lokale Bevölkerung auch nicht unbedingt darunter leiden und während der Europameisterschaft kein Nachtessen mehr mit einem Wein geniessen können. Der Nutzen ist sowieso fraglich, denn wer Alkohol kaufen will, der kriegt ihn irgendwo, und dann trinkt er ihn auch und kommt angeheitert zur Europameisterschaft. Das kann man überall.
Ich komme noch zur Europäischen Union: Dort gilt ein generelles Alkoholverbot, aber nur für Alkoholika mit mehr als 15 Volumenprozent, also ist Gäralkohol, wie zum Beispiel Bier und Wein, nicht dabei.
Zur Uefa: Die Uefa wird vorschreiben, dass bei der Euro 2008 im Stadion und im nahen Umfeld des Stadions keine alkoholischen Getränke verkauft werden - ausser im VIP-Bereich. Frau Hollenstein hat es angetönt. Ich möchte dann nicht sehen, wie Herr Vollmer an einem Europameisterschaftsmatch in Bern in der VIP-Lounge ein Glas Bier oder Wein konsumiert. Herr Vollmer, bitte halten Sie sich daran, wenn Sie solche Anträge stellen. Die Uefa hält sich auch an die Länderrechte Österreichs und der Schweiz; die weiter gehenden Vorschriften gelten selbstverständlich auch für die Uefa.
Denken wir trotzdem auch daran: Die Bierkonzerne führen auch Sponsoring durch und ermöglichen damit Sportveranstaltungen. Das mag ein wenig schizophren sein; ich weiss es. Aber das Leben ist nicht immer so geradlinig, wie wir uns das vorstellen. Die Verträge mit den Sponsoren sind auch schon vorhanden. Wir können sie nicht vom Parlament aus aushebeln. An abgeschlossene Verträge muss man sich halten.
Lehnen Sie die Anträge Vollmer und Hollenstein ab. Sie sind letztendlich sogar kontraproduktiv.