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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2006-03-22

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich äussere mich zur Änderung bisherigen Rechts, die sowohl im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Art. 16) als auch im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenvorsorge vorgesehen ist, und ich vertrete in beiden Fällen die Minderheit Teuscher.

Halten wir fest: Strafandrohungen sind bisher im Sozialversicherungsrecht nur für die Erwirkung von Leistungen durch unwahre Angaben oder andere offensichtlich unredliche Verhaltensweisen vorgesehen. Im Rahmen der Kommissionsdebatte wurde nun neu die Idee eingebracht, auch die Verletzung der Meldepflicht solle bestraft werden können, notabene mit Gefängnis bis zu sechs Monaten, also qualifiziert als eigentliches Vergehen, nicht bloss als Übertretung.

Für viele Versicherte ist die korrekte Erfüllung der Meldepflicht keine einfache Sache, sondern - teils eben gerade wegen der Behinderung - eine grosse Herausforderung. Insbesondere bei den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen können bereits geringe Verschiebungen meldepflichtig sein, kleine Verschiebungen beim Einkommen oder Vermögen und bei den Ausgaben. Zu erkennen, ob nun z. B. eine kleine Erbschaft auch schon dann zu melden ist, wenn das Geld noch gar nicht verteilt ist, oder zu realisieren, ob eine Mietzinsanpassung sofort oder aber erst auf das neue Jahr hin gemeldet werden muss, überfordert viele Versicherte.

Jetzt möchte ich die Frage stellen: Ist es die Aufgabe der Sozialversicherung, solche Personen dem Strafrichter vorzuführen und zu kriminalisieren? Nein, das Ziel der Sozialversicherung muss es sein, unrechtmässige Leistungsbezüge nach Möglichkeit wieder retour zu holen, und dafür hat sie bereits die nötigen Instrumente. Dieser Meinung ist nicht nur die Minderheit Teuscher, sondern auch der Bundesrat.

Ich möchte Sie darum bitten, die Anträge der Minderheit Teuscher zu unterstützen und die Anträge der Mehrheit abzulehnen.