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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-09-25

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-25

Wortprotokoll

Wie Herr Suter gesagt hat, geht es bei diesem sehr komplexen, vielschichtigen und umfangreichen Gesetz jetzt nicht mehr um eine weltbewegende Angelegenheit, sondern nur noch um eine kleine Differenz, die mit dem Ständerat zu bereinigen ist. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Worum geht es noch, kurz gesagt? Wir haben Ihnen zweimal beantragt, bei der Einführung des Einspracheverfahrens, das wir bei allen Sozialversicherungsverfahren eingeführt haben - u. a. neu bei der Arbeitslosenversicherung, bei der AHV, im EOG, im ELG -, in Bezug auf die Standardverfügungen der Ausgleichskassen abzuweichen. Wir haben damit auf die Überlegungen der Ausgleichskassen Rücksicht genommen, die selber in diesem Sinne bei uns interveniert haben. Den Ausgleichskassen ist es nicht gelungen, den Ständerat von diesen Praktikabilitätsüberlegungen zu überzeugen. Der Ständerat hat nun am Grundsatzentscheid festgehalten, der verfahrensrechtlich, systematisch sicher überzeugend ist, nämlich das Einspracheverfahren auch bei diesen Massenverfügungen nicht auszuschliessen; vor allem bei den AHV-Beitragsverfügungen wird das praktisch eine Rolle spielen.

Wir bitten Sie, sich im Interesse der Bereinigung und des Abschlusses des Differenzbereinigungsverfahrens auch in diesem Punkt dem Ständerat anzuschliessen. Damit sind dann alle Differenzen bereinigt, so dass die Schlussabstimmung über dieses langjährige Geschäft - es ist das bei weitem älteste Geschäft des Parlamentes überhaupt - noch am Ende dieser Session stattfinden kann.

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