Marti Werner · Nationalrat · 2006-03-23
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Minderheit Teuscher zuzustimmen. Herr Binder hat Recht: Wir haben die gleiche Frage grundsätzlicher Art beim Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK diskutiert. Damals hat die Mehrheit dieses Rates dieses Konzept grundsätzlich abgelehnt. Aber ich denke, es lohnt sich, im Einzelfall zu prüfen, ob es nicht richtig ist, den Einzelnen Aufsichtsabgaben aufzuerlegen. Es geht hier um die Frage, ob wir das Verursacherprinzip durchsetzen wollen oder nicht.
Kosten werden von dieser Aufsicht, von diesen Kontrollen, verursacht, das ist unbestritten. Die einzige Frage, die sich stellt, ist: Wer soll diese Kosten bezahlen? Soll das der Steuerzahler sein? Oder sollen das diejenigen sein, die diese Infrastrukturen betreiben oder benutzen? Die Gebühren werden ja schlussendlich nicht von den Gesellschaften selbst bezahlt. Sie müssen diese Gebühren zuerst generieren und dann auf die Preise umlegen. Dann sind es schlussendlich die Konsumenten, die die Anlagen benutzen, die diese Gebühren bezahlen, und das scheint mir auch richtig zu sein.
Ich möchte Ihnen dies anhand meines Lieblingsbeispiels erläutern. Wenn ich mit meinen Skiern auf Fellen den Berg hochsteige, soll ich doch nicht mit meinen Steuergeldern die Aufsicht für den Skilift auf der anderen Seite bezahlen. Es ist doch richtig, dass derjenige bezahlt, der den Skilift auf der anderen Seite benutzt. Jeder ist frei, das zu machen. Ich bin froh, wenn diese Leute die Skilifte benutzen und ich die unberührte Natur auf der anderen Seite habe. Aber ich sehe nicht ein, dass man Kosten auf Leute verlagern will, die die Anlagen nicht benutzen. Hier geht es klar um das Verursachersystem, und im Sinne dieses Systems sollen, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat, die Aufsichtsgebühren von den Gesellschaften selbst bezahlt werden, nicht via Steuergelder.