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Weigelt Peter · Nationalrat · 2006-03-23

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

In Artikel 6 und damit, wie angekündigt, in Artikel 23 wird die Grundsatzfrage der staatlichen Sicherheitsphilosophie aufgeworfen. Das ist eine Grundsatzfrage, die ja bereits im Eintreten als Kernfrage dieses Gesetzes thematisiert worden ist. Es geht nämlich um die Frage, ob nur der Staat für die Sicherheit von Anlagen Gewähr bieten kann oder ob dies auch privaten Dritten zugemutet werden soll. Diese grundsätzliche Frage wird vom Verfahren überlagert, wie Sicherheitsprüfungen gewährleistet werden.

Für die FDP-Fraktion ist die Stossrichtung der Minderheit die richtige, weil wir überzeugt sind, dass eine klare Gliederung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten einen wesentlichen Beitrag für ein überzeugendes Risikomanagement leistet. Konkret sind wir der Meinung, dass es angezeigt ist, zwischen den Aufgaben einer Bewilligungsbehörde und jenen einer entsprechenden Kontrollbehörde zu unterscheiden. Natürlich muss sich eine Kontrollbehörde akkreditieren, damit ihre Kompetenzen und ihre Verantwortung dem hohen Stand gerade im Seilbahnengeschäft zweifelsfrei entsprechen. Akkreditierungsbehörde - wir sind uns alle einig - ist selbstverständlich der Bund.

Mit dieser Trennung von technischer Kontrollinstanz und juristischer Bewilligungsinstanz kann die notwendige Klarheit geschaffen werden, die sich in risikoorientierten Aufgaben und Aufsichtsfeldern auch EU-weit immer weiter durchsetzt. Nebst der Klarheit bezüglich Aufgaben, Stellung und Verantwortlichkeit hätte die Trennung von Kontroll- und Bewilligungsinstanz auch zur Folge, dass Risikoüberprüfungen effizienter und effektiver durchgeführt werden könnten. Mein Vorredner und Antragsteller Peter Vollmer hat bereits darauf hingewiesen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die eine Hand, in der alle risikorelevanten Aufgaben liegen, gefordert ist, Zweit- und Drittgutachten zu machen und sich selber abzusichern. Bei einer klaren Aufgabenstellung, bei einer klaren Verantwortlichkeit sind solche Mehrfachabsicherungen nicht erforderlich, weil jeder Partner eine klare [PAGE 432] Aufgabenstellung und eine klare Verantwortung hat und diese wahrnehmen muss.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Minderheit Vollmer bei den Artikeln 6 und 23 zuzustimmen. Das ist eine Minderheit, die Effizienz und Effektivität bringt, ohne den Sicherheitsfaktor zu schmälern.