Marti Werner · Nationalrat · 2006-03-23
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Ich denke, es geht Ihnen vielleicht gleich wie mir. Sie sind noch geprägt von der IV-Debatte, die wir diese Woche gehabt haben, und denken: Das Seilbahngesetz ist ein Nebengeschäft, das wir heute Morgen kurz durchberaten. Es ist aber doch so, dass sich zwischen diesen beiden Debatten Parallelen ergeben, denn es geht wie bei der IV auch hier um die Frage: Welche Sicherheitsstandards soll das Netz haben? Diese Frage haben wir auch im Rahmen der IV-Debatte intensiv diskutiert.
Wenn ich nun aber die IV-Debatte noch im Ohr habe, so möchte ich doch einen Teil des Rates darauf aufmerksam machen, nun rechtzeitig umzuschalten. Das IV-Netz haben wir nicht nur für uns Schweizer gemacht, sondern für alle. Die Seilbahnen machen wir nicht nur für uns Schweizer, sondern für alle. Aber hier - da müssen Sie einfach aufpassen - sind die Ausländer willkommene Gäste, die wir mit einem attraktiven Bahnsystem anziehen wollen, die bei uns willkommen sind. So präsentiert sich hier dieser Aspekt der Vorlage. Dies als Vorbemerkung, und nun komme ich zum Eintreten.
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten. Eintreten war auch in der Kommission unbestritten. Der Grund ist die Verfassungsänderung, und wir begrüssen, dass aufgrund dieser klaren Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen die neue Regelung gemacht werden kann. Interessant ist es auch, zu hören und zu wissen, dass diese Änderung gemacht werden soll, gemacht werden muss, weil man sich der harmonisierenden EU-Richtlinie anpassen will, anpassen muss. Da möchte ich doch darauf hinweisen, dass selbst unsere ureigensten Berge und Gebirge nicht gegen die EU gefeit sind, dass auch hier Bedarf ist, autonom nachzuvollziehen. Wir begrüssen auch diesen Schritt, auch wenn es einfachere Methoden gäbe.
Noch zwei Punkte, die uns in dieser Vorlage wichtig sind:
1. Für uns gilt auch im Seilbahnwesen der Grundsatz "safety first". Ich denke, hier hat der Bundesrat nicht nur aus den Unfällen im Seilbahnwesen selbst die Lehren gezogen, sondern auch aus den Erfahrungen in der Luftfahrt. Auch das Seilbahngewerbe ist ein Transportgewerbe. Es wird mit grossen Kapazitäten, mit grossen Bewegungen, mit einem grossen Gefahrenpotenzial gearbeitet.
Wir von der SP-Fraktion sind überzeugt davon, dass sich die Branche, die eine Privatisierung der Aufsicht mittels Akkreditierung will, selbst einen Bärendienst erweist; denn es kann nicht im Interesse der Branche sein, dass es im Rahmen einer Selbstregulierung schlussendlich zu Unfällen kommt, die wieder auf die Branche zurückfallen. Sicherheit - das hat Kollege Aeschbacher mit aller Deutlichkeit gesagt - ist eine primäre Aufgabe des Staates. Für diese Aufgabe kann der Staat die Verantwortung nur dann übernehmen, wenn er diese Aufgabe auch selbst ausführt, wenn er dafür verantwortlich ist. Das heisst natürlich noch lange nicht, dass das Bundesamt für Verkehr jedes Seil selbst kontrollieren muss. Die entsprechenden Fachleute können und sollen auch beim Konzept des Bundesrates beigezogen werden. Aber die Verantwortung soll bei der Öffentlichkeit liegen, nicht outgesourct und nicht privatisiert werden.
2. Der zweite Punkt, der für uns in dieser Vorlage wichtig ist, ist die Frage der Korrelation zwischen Ökonomie und Ökologie. Seilbahnen sind ja an sich immer ein Eingriff in die Natur. Sie selbst - die Seilbahnbetriebe - sind aber auf eine [PAGE 428] intakte Natur angewiesen. Mit dieser Diskrepanz gilt es umzugehen.
Auch hier begrüssen wir die Vorschläge des Bundesrates, der eine Rückbaupflicht für Anlagen fordert, die nicht mehr benutzt werden. Wir sind der Auffassung, dass diese Rückbaupflicht noch weiter präzisiert werden muss und dass auch die Mittel gefunden werden müssen, um diese Rückbaupflicht durchzusetzen.
In diesem Sinne ersuchen wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und die entsprechenden Anträge zu unterstützen.