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Marti Werner · Nationalrat · 2006-03-23

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Antrag Vaudroz René abzulehnen. Es geht ja nicht darum, dass gemäss Fassung der Kommission und des Bundesrates jetzt alle Bergbahnen auf einmal verpflichtet werden sollen, auf einen Schlag alle Massnahmen zu treffen. Es geht lediglich darum, dass im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens - sowohl bei neuen Seilbahnen als auch beim Umbau von alten, bestehenden Bahnen hat ein Plangenehmigungsverfahren zu erfolgen - die Interessen und die Bedürfnisse Behinderter angemessen zu berücksichtigen sind. Darum geht es.

Mit dem Antrag Vaudroz erfolgt ein fundamentaler Einbruch in den Grundsatz der Gleichbehandlung der Behinderten; Frau Hollenstein hat bereits darauf hingewiesen. Der Antrag nimmt die bestehenden Bahnen schlichtweg aus, auch wenn sie in ein Plangenehmigungsverfahren einbezogen werden und Änderungen machen. Sie müssten diese Bedürfnisse nicht berücksichtigen. Das würde sogar für alle Bahnen gelten, für grosse wie für kleine. Das ist absolut sinnlos; das entspricht nicht der Konzeption. Es entspricht übrigens auch nicht den kantonalen Baugesetzen, die vielfach vorschreiben, dass auf die Bedürfnisse Behinderter angemessen Rücksicht zu nehmen sei. Wir dürfen hier nicht in einem Spezialgesetz, bei den Seilbahnen, eine solche Ausnahme machen.

Dem Anliegen, das Herr Vaudroz hat, wird mit der Fassung des Bundesrates und der Kommission zur Genüge entsprochen, indem darauf hingewiesen wird, dass diese Bedürfnisse "angemessen" zu berücksichtigen sind. Ich möchte nochmals betonen: Es ist nicht so, wie Herr Vaudroz gesagt hat, dass das alles auf einmal gemacht werden muss, sondern es muss nur dann gemacht werden, wenn Änderungen vorgenommen werden müssen. Wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, müssen auch die Interessen der Behinderten angemessen berücksichtigt werden.