preparatory:AB 64136
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Bei dieser Bestimmung geht es nicht um eine ökologische Auflage, die ich Ihnen im Namen der Minderheit vorschlage, sondern um eine arbeitsrechtliche Auflage. Wir sind hier an dem Punkt, an dem es um die Frage geht, wann eine Betriebsbewilligung erteilt werden soll. Ich schlage Ihnen vor, dass wir als zusätzlichen Punkt aufnehmen, dass eine Betriebsbewilligung erteilt wird, wenn die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleistet sind. Wir haben in diesem Parlament genau denselben Satz bereits in vielen Gesetzen festgeschrieben, so im Eisenbahngesetz, im Fernmeldegesetz, im Postgesetz. Es wäre daher aus Sicht der Minderheit kohärent, diesen Punkt auch im Seilbahngesetz festzuhalten.
Es handelt sich hier um eine sehr moderate Bestimmung, die aber wesentlich ist, weil immerhin rund 11 000 Angestellte davon betroffen sind. Mit dieser Bestimmung will die Kommissionsminderheit verhindern, dass in diesem Bereich Lohndumping, Arbeitsdumping und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen erfolgen können. Bei Seilbahnen arbeiten viele Leute in Teilzeit, sie arbeiten als Saisonniers, und da ist es wichtig, dass in den Randregionen auch die minimalen Arbeitsbedingungen gewährleistet sind und dass da die Leute nicht extrem unter Druck geraten. Es geht nicht um einen Gesamtarbeitsvertrag, wie in der Kommission zum Teil argumentiert wurde. Es geht nicht darum, dass man miteinander Arbeitsbedingungen aushandelt, Minimallöhne und Arbeitszeiten festlegt, sondern es geht nur darum, dass man die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die in der Branche üblich sind, auch für die Seilbahnangestellten festschreibt.
Ich bitte Sie daher im Interesse dieser 11 000 Angestellten, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.