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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-03-23

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Einig sind sich beide Lager im Punkt, dass eine Rückbaupflicht bestehen muss. Die Frage ist, an welchen Tatbestand diese Rückbaupflicht anknüpft. Bei der Mehrheit ist es so, dass dort diese Rückbaupflicht an die Tatsache anknüpft, dass die Betreiber dieser Seilbahn [PAGE 441] die Seilbahn nicht mehr betreiben wollen und auch einen Entscheid treffen, einen Entschluss fassen müssen, dass das eine definitive und nicht eine vorläufige Entscheidung sei, die Bahn nicht mehr zu betreiben. Hier knüpft man an einen Willensentscheid an.

Auf der anderen Seite, bei der Minderheit Fehr Jacqueline, kann man schauen: Wird - es ist eine Tatsache - die Bahn nicht mehr betrieben, oder wird sie betrieben? Läuft also die Bahn nach der Pause im November im Winter wieder, oder läuft sie nach der Frühjahrspause im Sommer wieder? Das ist ganz einfach festzustellen. Insofern ist es wahrscheinlich etwas einfacher, hier mit der Minderheit zu gehen. Allerdings sind beide Anknüpfungspunkte auslegungsbedürftig. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass beim Anknüpfungspunkt der Minderheit - nicht mehr in Betrieb - durchaus eine gewisse Zeitspanne zur Verfügung steht, wenn beispielsweise ein Bahnbetreiber sagt: Ich stelle den Bahnbetrieb dieses Frühjahr ein, aber im nächsten Herbst werden wir uns entscheiden, ob die Bahn wieder fährt.

Es hat also Diskussionsspielraum, es hat ein Ermessen in beiden Anknüpfungspunkten drin. Darum finde ich es nicht einmal so entscheidend, ob es auf die eine oder die andere Seite geht. Mir persönlich wäre auch der Bundesratsantrag lieber. Er ist etwas überschaubarer, er ist etwas einfacher zu fassen, aber auch er hat eine gewisse Flexibilität. Es ist ganz klar, dass hier nicht einfach eine Bahn eingestellt wird, wenn sie ein, zwei Monate nicht mehr fährt, und auch, dass dann nicht eine Rückbaupflicht entsteht.

Nun zum Antrag der Minderheit Teuscher zu Absatz 2, also zur Frage eines Fonds. Hier muss ich sagen: Auch wenn dies bis jetzt zum Glück noch nie zur Diskussion stand, könnte es durchaus sein. Wenn die Erwärmung, die wir in den letzten zehn, zwanzig Jahren erlebt haben, so weitergeht, werden gewisse Lift- und Seilbahnanlagen nicht mehr die Bedeutung haben, die sie bisher hatten, und werden unter Umständen gar nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sein. Dann kann es vorkommen, dass eben über mehrere Jahre Defizite angehäuft werden; die Bahn kann nicht mehr funktionieren, es gibt einen Konkurs, es gibt eine Betriebseinstellung, aber das Geld für den Rückbau ist nicht mehr vorhanden. Dann finde ich es eigentlich richtig, dass nicht wieder der Steuerzahler hierfür aufkommen muss. Wenn schon eine Versicherung, eine Absicherung gemacht werden muss, dann müsste diese vielmehr durch die Branche erfolgen; das ist naheliegend.

Wenn man davon ausgeht, dass das ganz wenige Einzelfälle sind, dann wird das pro Lift- oder pro Seilbahnanlage einige wenige Rappen oder Franken pro Jahr kosten. Das ist nun wirklich verträglich und bindet nicht grosse Kapitalien. Denn es geht hier nicht um viele Millionen, es geht vielleicht um einige Hunderttausend Franken in einem solchen Fonds. Denn später muss ja nichts Neues gebaut werden, sondern höchstens ein Rückbau stattfinden, der unter Umständen noch Altmetall und andere verwertbare Dinge hinterlässt.