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Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-03-23

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Wir, das heisst die Vertreter der EDU, beantragen Ihnen eine Rückweisung des Geschäfts an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage mit den Punkten auszuarbeiten, die Sie aus den Unterlagen ersehen. Die von uns vorgeschlagenen Massnahmen sollen die CO2-Steuer und die Klimarappen I und II ersetzen. Ich verweise hier klar darauf, dass unsere Vorschläge in den betroffenen Bereichen zu massvollen, aber vertretbaren Erhöhungen von Steuern und Abgaben führen und keine Pseudokostenneutralität für Bevölkerung und Wirtschaft aufweisen. Sie sind aber andererseits beschäftigungswirksam in unserem Land.

Der Zweckartikel im CO2-Gesetz sagt im zweiten Satz Folgendes: "Das Gesetz soll auch zur Verminderung anderer schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt, zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien beitragen." Artikel 3 Absatz 1 lautet: "Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden." Unsere Vorschläge lassen sich darum wie die Vorschläge der Klimarappen I und II ebenfalls auf der Basis des bestehenden CO2-Gesetzes realisieren.

Kurz unsere Vorschläge:

1. Änderung des Automobilsteuergesetzes, damit anstelle des bisherigen Einheitstarifs von 4 Prozent neu abgestufte, verbrauchs- und emissionsabhängige Abgabesätze angewendet werden können. Auch der Bundesrat beabsichtigt gemäss Botschaft in diesem Bereich Neuerungen in der gleichen Richtung. Diese unbefristete Massnahme bewirkt nichtzweckgebundene Mehreinnahmen für die allgemeine Bundeskasse; deren Höhe hängt allerdings von der Abstufung der Tarife ab.

2. Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, um in allen Kantonen verbrauchs- und emissionsabhängige Abstufungen der jährlichen Verkehrsgebühren anzuwenden. Diese unbefristete Massnahme hat Mehreinnahmen bei den Motorfahrzeugsteuern der Kantone zur Folge, die je nach kantonaler Regelung ganz oder teilweise für Strassen zweckgebunden sind. Unser Vorschlag lässt den Kantonen die Kompetenz zur Festlegung der Verkehrssteuern, verlangt aber eine Tarifabstufung mit Berücksichtigung der Verbrauchs- und Emissionswerte.

3. Änderung des Mineralölsteuergesetzes zwecks Einführung einer zeitlich befristeten, zweckgebundenen Lenkungsabgabe in der Höhe von ungefähr 1,5 bis 2,5 Rappen pro Liter auf fossilen Brenn- und Treibstoffen. Diese Lenkungsabgabe wird mit der normalen Mineralölsteuer erhoben und via allgemeine Bundeskasse zweckgebunden für folgende Massnahmen verwendet:

a. Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz bei Produktion und Nutzung von einheimischen Energien, wie z. B. Nutzung der einheimischen Wasserkraft, Geothermie, Sonnenenergie, Energiegewinnung aus Produkten und Abfällen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Industrie, Bauwirtschaft usw.; diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

b. Finanzierung von Förderungsmassnahmen für die Entwicklung von Innovationen und neuen Technologien zur Produktion und Nutzung von Energie und Verbesserung der Energieeffizienz in der Schweiz.

Mit dieser zeitlich befristeten, zweckgebundenen und massvollen Lenkungsabgabe können aus der Bundeskasse Massnahmen im Inland unterstützt werden, welche zu einer Reduktion des Energieverbrauchs führen. Gleichzeitig ermöglicht die Lenkungsabgabe die Förderung einheimischer Energien und die Entwicklung von neuen Technologien im Energiebereich in unserem Land. Auch der Bundesrat erwähnt in der Botschaft die Absicht, mit einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes Erdgas und Biotreibstoffe zu fördern.

4. Änderung im Mietrecht zur Einführung von anerkannten Standards für die individuelle, verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser in gemieteten Wohn- und Geschäftsräumen in allen Kantonen; das unter Wahrung der Verhältnismässigkeit beim Realisationsaufwand. Diese unbefristete Massnahme ist aus unserer Sicht sinnvoll, wenn wir im Bereich Energiesanierung von Gebäudehüllen vorwärts kommen wollen.

Die in unserem Antrag aufgeführten Massnahmen tragen zu einer wirksamen Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung von einheimischen Energien und neuen Energietechnologien in unserem Land bei. Zudem hätten diese Massnahmen auch einen positiven Beschäftigungseffekt in unserem Land, was auch erwünscht ist. Der Vollzug der von uns vorgeschlagenen Massnahmen kann mit zweckmässig ergänzten Infrastrukturen erfolgen und dürfte damit deutlich kostengünstiger sein als die vorgesehene CO2-Abgabe. Unternehmen und Betriebe, welche im Hinblick auf die Einführung der CO2-Steuer bereits Vorinvestitionen gemacht haben, werden mit unserem Antrag nicht benachteiligt, weil sie mit einer Verbesserung der Energieeffizienz im eigenen Betrieb ihre Kosten senken und damit Konkurrenzvorteile erreichen können. Allerdings profitieren sie betragsmässig weniger als von einer Befreiung gemäss der deutlich höheren CO2-Abgabe. Die Rückweisung an die Kommission erfolgt in der Absicht und Erwartung, dass dieser Weg schneller zu einem Resultat führt als eine Rückweisung an die Regierung.

All diejenigen, die heute einen CO2-Steuersatz beschliessen wollen, mache ich darauf aufmerksam, dass sich die Rahmenbedingungen der Erdölpreise seit der Erfindung der CO2-Abgabe vor einigen Jahren grundlegend verändert haben und sich mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter in diese Richtung entwickeln werden. Vorredner und die Kommissionssprecher haben dies auch erwähnt, auch anhand der Zahlen aus Deutschland.

Wenn wir genauer hinschauen, sehen wir, dass das CO2 nicht das eigentliche Problem ist, sondern eher das Symptom. Ursache ist der Lebensstil unserer Gesellschaft und der dadurch verursachte Energieverbrauch.

Ich fasse zusammen: Die von uns vorgeschlagene Rückweisung an die Kommission mit dem entsprechenden Auftrag bewirkt eine nachhaltigere Verbesserung der Energieeffizienz in unserem Land; sie ermöglicht zusätzliche Impulse für die Energietechnologien der Schweiz; und sie ist beschäftigungswirksam in unserem eigenen Land, was sicher nicht unerwünscht ist. Unser Rückweisungsantrag kann materiell deshalb sowohl von Gegnern als auch von Befürwortern der CO2-Abgabe oder der Klimarappen I und II unterstützt werden.