Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2006-03-23
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Zur Eindämmung der weltweiten Bedrohung durch eine gefährliche Klimastörung verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft 1997 das Kyoto-Protokoll. Mit der Ratifizierung dieses Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, die Emissionen aus sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 ist diese Verpflichtung verbindlich für die Schweiz. Wichtigste gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist das CO2-Gesetz, das seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist.
Modellrechnungen zufolge gehen dank den freiwilligen Anstrengungen bei den Brennstoffen die Emissionen bis 2010 um 11,4 Prozent zurück. Bei den Treibstoffen hingegen steigen sie um 7,9 Prozent an. Um das Gesamtreduktionsziel des CO2-Gesetzes von 10 Prozent zu erreichen, müssen die Emissionen bis 2010 um weitere 2,9 Millionen Tonnen CO2 gesenkt werden.
Zur Schliessung dieser Ziellücke hat der Bundesrat zwei Massnahmen beschlossen. Er will eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen einführen, und er gibt dem von der Erdölwirtschaft auf privatwirtschaftlicher Basis erhobenen Klimarappen auf Treibstoffen eine befristete Chance bis 2007.
In der Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe beantragt der Bundesrat dem Parlament nun, den Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 oder 9 Rappen pro Liter Heizöl zu genehmigen. Mit diesem Abgabesatz können die Emissionen bis 2010 um 0,7 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden. Unternehmen können sich von der Abgabe befreien, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur CO2-Reduktion verpflichten. Mit einem 2005 eingeführten Klimarappen von 1,6 Rappen pro Liter auf Treibstoffen sollen Reduktionsmassnahmen im In- und Ausland finanziert werden. Erwartet wird ein Zielbeitrag von 1,8 Millionen Tonnen CO2 bis 2010. Davon sind mindestens 0,2 Millionen Tonnen durch inländische Massnahmen zu erbringen. Maximal 1,6 Millionen Tonnen - also mit Abstand der überwiegende Teil - dürfen mit ausländischen CO2-Zertifikaten abgedeckt werden.
Falls der Klimarappen bis 2007/08 den erforderlichen Zielbeitrag bis 2010 nicht erbringt, führt der Bundesrat eine CO2-Lenkungsabgabe auf Benzin ein.
Zwei weitere Massnahmen standen im Bundesrat zur Diskussion, mit welchen die CO2-Emissionen um weitere 0,4 Millionen Tonnen reduziert werden können. Es sind dies die Begünstigung von Gas- und Biotreibstoffen bei der Mineralölsteuer und die Förderung verbrauchs- und emissionsarmer Personenfahrzeuge bei der Automobilsteuer. Zusammen mit den Reduktionsbeiträgen der CO2-Abgabe von 0,7 Millionen Tonnen und des Klimarappens auf Treibstoffen von 1,8 Millionen Tonnen kann das Ziel des CO2-Gesetzes und das Ziel des Kyoto-Protokolls von umgerechnet 2,5 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden - es wird sogar übertroffen.
Parallel zu den Evaluationsverfahren über die Grösse der Ziellücke betreffend CO2-Ausstoss und über geeignete Massnahmen zu deren Schliessung hat sich eine Subkommission der UREK mit einer parlamentarischen Initiative befasst, die Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich verlangt. Im Auftrag dieser Subkommission hat das Bafu in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie in einem Bericht fünf Varianten zur Förderung von Energie- und CO2-Einsparungen ausgebreitet. Die Bandbreite dieser Varianten reicht von der vollen CO2-Abgabe über die Teilzweckbindung eines Teils der Abgabe für den Gebäudebereich bis zu einer reduzierten Abgabe von 2 Rappen pro Liter und der Abhängigkeit des Einführungszeitpunktes vom Heizölpreis der vorangegangenen Monate. Es ist also eine ganze Palette von möglichen Massnahmen.
Entgegen der bisherigen Auffassung, dass das Parlament zur Höhe der vom Bundesrat beantragten CO2-Abgabe nur Ja oder Nein sagen, nicht aber den Abgabesatz anders festlegen könne, wurde von der Abteilung Recht des Bafu bestätigt, dass das Parlament unter dem Titel einer sogenannten Vorausgenehmigung auch einen tieferen Abgabesatz festlegen könne.
Ein wichtiger Parameter in der ganzen Diskussion der letzten Monate über Ziellücke und geeignete Massnahmen zur CO2-Reduktion und deren Finanzierung hat sich seit dem Entscheid des Bundesrates, für Brennstoffe den vollen Abgabesatz von 9 Rappen pro Liter Heizöl einzuführen, massiv verändert, nämlich der Preis. Der Preis für Heizöl ist seit letztem Herbst auf einem Niveau, das 20 bis 30 Rappen pro Liter über dem langjährigen Mittel liegt. Die Lenkungswirkung, die man sich von der CO2-Abgabe verspricht, hat damit der Markt sogar in dreifacher Höhe bereits realisiert.
Niemand glaubt im Ernst, dass längerfristig mit wesentlich tieferen Preisen gerechnet werden kann. Das Bafu - damals noch Buwal - hat aufgrund dieser Situation für die UREK-Sitzung vom November 2005 bezüglich der Entwicklung der CO2-Emissionen ein Szenario "Hoher Ölpreis" ausgearbeitet. Betrachtet wird dabei die Entwicklung im Zeitraum von 1990 bis 2010. Ich zitiere aus diesem Bericht: "Die hohen Ölpreise bewirken eine Reduktion sowohl der Brenn- wie auch der Treibstoffe gegenüber der Referenzentwicklung mit tiefem Ölpreis. Die Zielwerte werden insbesondere bei den Treibstoffen jedoch nicht erreicht. Beim Eintreffen des Szenarios 'Hoher Ölpreis' wären im Jahr 2010 folgende Reduktionen gegenüber der Referenzentwicklung zu erwarten: Bei den Brennstoffen minus 0,6 Millionen Tonnen, bei den Treibstoffen minus 0,5 Millionen Tonnen, zusammen also minus 1,1 Millionen Tonnen. Die Ziellücke im Referenzfall von 2,9 Millionen Tonnen verringert sich also mit dem Szenario 'Hoher Ölpreis' um 1,1 Millionen Tonnen auf 1,8 Millionen Tonnen." Das sind alles Zitate aus dem Bericht des Bafu, und andere Zahlen liegen mindestens der Kommission nicht vor.
Zusammen mit der Reduktion von 1,8 Millionen Tonnen aus dem Klimarappen auf Treibstoffen wird damit die Ziellücke von 2,9 Millionen Tonnen exakt geschlossen, und zwar ohne die jetzt vorgeschlagene CO2-Abgabe auf Brennstoffen.
Aufgrund dieser neuen Ausgangslage stellte sich in der UREK die Frage, ob überhaupt auf die Vorlage einzutreten sei oder ob die neue Preiskonstellation auch ohne CO2-Abgabe auf Heizöl zum Ziel führe. Ein entsprechender Nichteintretensantrag wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Er steht aber heute als Minderheitsantrag Rutschmann wieder zur Diskussion. Eine Inkonsequenz des Bundesrates wird darin gesehen, dass er bereit ist, beim Treibstoff mit grosser Ziellücke einen bescheidenen Klimarappen zu akzeptieren, und dass er beim Brennstoff mit viel kleinerer Ziellücke hingegen die volle CO2-Abgabe verlangt. Diese Inkonsequenz und die Annahme eines längerfristig hohen Ölpreises haben den Hauseigentümerverband Schweiz zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband bewogen, mit einer Studie abklären zu lassen, ob auch ein sogenannter Klimarappen II beim Heizöl analog zum Klimarappen beim Treibstoff einen namhaften zusätzlichen Reduktionsbeitrag leisten könnte.
Die vom ehemaligen Vizedirektor des Bundesamtes für Energie verfasste Studie ist der UREK präsentiert worden. Sie weist für den Klimarappen II in der Höhe von 1,6 Rappen pro Liter Heizöl eine Senkungswirkung von 0,7 Millionen Tonnen CO2 bis 2010 aus. Dieser Vorschlag soll dazu führen, dass insbesondere im Gebäudebereich mehr Wirkung erzielt wird. Er stellt eine Absicherung der Zielerreichung für den [PAGE 448] Fall dar, dass sich andere Faktoren der Zielerreichungsstrategie ungünstiger entwickeln sollten. Er ist eine Art Vermittlungsantrag zwischen dem vorläufigen Abwarten und einer sofortigen vollen CO2-Abgabe auf Heizöl. Er wird von einer knappen Kommissionsmehrheit unterstützt.
Die Mehrheit verbindet die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, sehr rasch nach der Beschlussfassung des Parlamentes zur CO2-Abgabe, das heisst innerhalb von vier Monaten, mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines Klimarappens II auf Brennstoffen - analog zum Klimarappen I auf Treibstoffen - abzuschliessen. Zusätzlich wird den Bedenken der Minderheit, es fehle eine genügende öffentliche Aufsicht über die Verwendung der Gelder, Rechnung getragen, indem der Bundesrat zusätzlich beauftragt wird, innert 18 Monaten nach Einführung des Klimarappens II Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Gelder aus den Klimarappen I und II vorzulegen.
Die Kommissionsminderheit bezweifelt, dass die CO2-Ziele ohne volle CO2-Abgabe erreicht werden können. Konkrete Zahlen zu dieser Annahme hat aber weder sie noch die Verwaltung der Kommission vorlegen können. Zahlen dazu liefert hingegen die heutige "NZZ". Dort steht unter anderem, dass laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin der Kohlendioxidausstoss in Deutschland wegen der hohen Energiepreise im vergangenen Jahr so stark gesunken ist wie seit Mitte der Neunzigerjahre nicht mehr. Dann wird erläutert, dass diese Entwicklung vor allem wegen der hohen Energiepreise viel rascher vor sich gegangen ist als erwartet. Damit wird auch bestätigt, dass hohe Preise sehr rasch und effizient wirken, vermutlich weit besser als Lenkungsabgaben.
Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass ihre Lösung kurzfristig realisierbar ist, positive volkswirtschaftliche Impulse auslöst und nachhaltige Verbesserungen garantiert. Die Rückerstattung an Branchen und Firmen, die Zielvereinbarungen abgeschlossen und bereits energetische Sanierungen vorgenommen haben, muss gewährleistet bleiben. Auch ist nicht vorstellbar, dass mit der Lösung der Mehrheit der Zertifikatshandel eingeschränkt oder verunmöglicht würde, wie zum Teil behauptet wird. Die EU verlangt ja von ihren Mitgliedern auch keine CO2-Abgabe. Das CO2-Gesetz wird mit dieser Lösung überhaupt nicht infrage gestellt. Es bleibt als Ultima Ratio für den Fall, dass die Marktkräfte zusammen mit den freiwilligen Massnahmen nicht zum Ziel führen.
Zum Rückweisungsantrag Wäfler - er lag der Kommission nicht vor und konnte somit nicht diskutiert werden -: Er verlangt Gesetzesänderungen in verschiedensten Bereichen, beim Automobilsteuergesetz, beim Strassenverkehrsgesetz, beim Mineralölsteuergesetz, beim Energiegesetz und im Mietrecht. Der Zeitbedarf für die Umsetzung der verlangten Gesetzesänderungen wäre sicher mehrere Jahre. Es sind zwar durchaus gutgemeinte Vorschläge, aber sie sind bestimmt nicht kurzfristig umsetzbar und deshalb im Rahmen dieser Vorlage abzulehnen.
Dem Antrag der FDP-Fraktion kann meiner Meinung nach zugestimmt werden - er lag der Kommission allerdings auch nicht vor. Er unterstreicht aber die Glaubwürdigkeit einer konsistenten Klimapolitik und stellt klar, dass am CO2-Gesetz keine Abstriche vorgenommen werden.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und der Rückweisung an den Bundesrat mit den erwähnten flankierenden Bestimmungen zuzustimmen.