Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-23
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-23
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage wendet der Bundesrat ein Gesetz an, welches Sie erlassen haben und mit welchem Sie den Bundesrat beauftragt haben, eine CO2-Abgabe zu beschliessen, wenn mit den freiwilligen Massnahmen desselben Gesetzes das anvisierte Ziel nicht erreicht werden kann. Sie wollten sich lediglich die Genehmigung der Höhe des Abgabesatzes vorbehalten, und Sie haben sich damals entsprechend gegen den Bundesrat durchgesetzt.
Der Bundesrat folgt also mit seinem Beschluss Ihnen und Ihren Vorgaben. Nicht nur der Bundesrat hat sich auf Sie verlassen, sondern auch all diejenigen, die gestützt auf dieses Gesetz und im Hinblick auf die Abgabe freiwillige Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses ergriffen haben. Ziel Ihres Gesetzes war es, den CO2-Ausstoss zu vermindern und so den versprochenen Beitrag unseres Landes zur internationalen Klimapolitik zu leisten. Sie haben deshalb das CO2-Gesetz getreu unserer Philosophie in allen Umwelt- und Energiefragen auf der Subsidiarität aufgebaut. Das heisst, Sie haben auf freiwillige Massnahmen gebaut und in [PAGE 465] zweiter Linie, das heisst, erst wenn diese nicht zum Ziel führen, auf Vorschriften.
Diese Vorschriften wollten Sie damals nicht als eine Steuer, nicht als eine Einnahmequelle zugunsten des Staates, ausgestalten, sondern als eine Abgabe, die der Wirtschaft und der Bevölkerung wieder zugute kommen soll. Sie wollten keine Förderabgabe, die versteckte Subventionen bewirken könnte. Deswegen haben Sie das Instrument der CO2-Abgabe geschaffen, und Sie haben es damals als ein marktwirtschaftliches Instrument gelobt. Nicht nur bei der Diskussion des Gesetzes haben Sie diese CO2-Abgabe als ideal gelobt, sondern auch bei zahlreichen anderen Gelegenheiten.
Vor ziemlich genau sechs Jahren standen wir im Vorfeld der Abstimmungen zu den Energieabgaben. Auch damals ging es um die zentrale Frage, ob lenkend in den Markt eingegriffen werden soll, um das Konsum- und das Investitionsverhalten zu beeinflussen, oder ob mit breiter Förderung Massnahmen subventioniert werden sollen. Damals wurde lobend darauf verwiesen, wir hätten ja die CO2-Abgabe, weshalb sich die Energieabgaben erübrigen. Heute wiederholt sich diese Diskussion, aber mit vertauschten Rollen. Die Gegner der damaligen Förderabgabe wurden zu Befürwortern eines Klimarappens für Gebäudemassnahmen. Ich habe es Ihnen gesagt: Sie haben sich damals gegen den Willen des Bundesrates die Genehmigung der Abgabenhöhe vorbehalten. Sie haben damals versprochen - ich kann mich noch sehr gut an einzelne Voten erinnern -, das Gesetz auch tatsächlich anzuwenden, denn Sie wollten ja die Ziele des Kyoto-Protokolls erreichen. Es geht jetzt also um die eigentliche Bewährungsprobe für die Instrumente und die Mechanismen im CO2-Gesetz, und es geht auch um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Klimapolitik.
Die CO2-Perspektiven für das Jahr 2010 zeigen, dass die freiwilligen Massnahmen nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichen, wir haben Ihnen das im Einzelnen dargelegt. Um diese Lücke nicht entstehen zu lassen, hat sich der Bundesrat - und ich betone: es ist der Bundesrat der jetzigen Legislaturperiode in seiner jetzigen Zusammensetzung - für eine Kombination aus CO2-Abgabe auf Brennstoffen und Klimarappen auf Treibstoffen ausgesprochen. Die Botschaft zeigt, dass die Klimaziele mit dieser Kombination auch tatsächlich erreicht werden können. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und der Klimarappen auf Treibstoffen sind für uns ein Paket, das zusammengehört. Der Klimarappen klappt, er funktioniert, und jetzt geht es um die CO2-Abgabe auf Brennstoffen.
Diese Abgabe reduziert die CO2-Emissionen bis 2010 um 0,7 Millionen Tonnen. Der Klimarappen würde nur knapp die Hälfte dieses Betrages einbringen. Aber es geht eben um sehr viel mehr als nur gerade um die Erreichung dieses Zieles. Gestützt auf das CO2-Gesetz haben wir zahlreiche Verträge abgeschlossen. Etwa tausend Unternehmen engagieren sich unter dem Dach der Energieagentur der Wirtschaft; da sind Firmen wie Novartis, Ciba, Ems, Migros, Coop, Ammann Langenthal und viele andere dabei.
Ein Verzicht auf die CO2-Abgabe würde den grossen Erfolg der freiwilligen Massnahmen aufs Spiel setzen. Ein Verzicht wäre nämlich ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Denn viele Unternehmen haben sich auf die CO2-Abgabe eingestellt und die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Bei einem Verzicht auf diese Abgabe würden diejenigen belohnt, die sich nicht engagiert haben. Ich muss hier Herrn Steiner sagen: Der Klimarappen ist freiwillig, selbst wenn Sie uns beauftragen, ein solches Instrument vorzusehen. Es ist niemand gezwungen, nachher einen Vertrag für einen Klimarappen abzuschliessen. Das waren auch all die Unternehmen nicht, die sich bis jetzt engagiert haben. Sie haben es zum Teil in eigener Selbstverantwortung getan, zum Teil sicher aber auch in Erwartung einer CO2-Abgabe, wie sie durch das Parlament versprochen wurde.
Sie müssen bedenken, dass auch die Unternehmen, die ihren Ausstoss reduziert haben, und diejenigen, die es noch tun werden, die heutigen hohen Ölpreise bezahlen. Da liegt eine Fehlüberlegung all derer, die sagen, der hohe Ölpreis sei ja schon eine CO2-Abgabe, er entfalte schon die ganze beabsichtigte Wirkung. Die Abgabe wirkt durch die Differenz, die sie schafft. All diese Unternehmen werden bei der Einführung der Abgabe von dieser verschont, sind also dann gegenüber denjenigen bevorteilt, die keine Reduktion schaffen. Die Abgabe schafft also einen Anreiz, ganz unabhängig davon, ob das Ölpreisniveau hoch oder tief ist. Es ist die Differenz, die den Anreiz ausmacht. Treu und Glauben ist das eine, die Demotivation ist das andere. Dieser Anreiz zu freiwilligen Massnahmen betrifft nicht nur die Vergangenheit; es geht nicht nur um die tausend Unternehmen, die hier unterzeichnet haben, sondern es geht auch um die Zukunft.
Ich stehe im Moment vor einem Problem, ich habe es in der Kommission bereits gesagt. Das Problem ist Chavalon. Chavalon ist ein Gaskraftwerk, das in Betrieb gehen möchte, und es wird pro Jahr 0,7 Millionen Tonnen CO2 ausstossen. Ich hätte keinerlei Möglichkeit, dieses Gaskraftwerk zu CO2-mindernden Massnahmen zu drängen, wenn nicht das CO2-Gesetz und seine Abgabe in Kraft wären und wenn nicht die Abgabe als Damoklesschwert darüber hängen würde. Denn die Baubewilligung für ein solches Gaskraftwerk ist allein Sache der Kantone. Da geht es um das Volumen des Baus und um ein paar Röhren, aber energiepolitisch können nur das CO2-Gesetz und die drohende CO2-Abgabe ein Motiv sein, mit einer solchen Gesellschaft CO2-mindernde Verträge abzuschliessen. Auch deswegen brauchen wir dieses ganze System, diese Mechanik, welche das CO2-Gesetz vorsieht. Chavalon ist ein Beispiel, aber andere werden folgen. Sie wissen genau, dass wir bis ins Jahr 2020 in eine Energieversorgungslücke geraten. Irgendwie müssen wir die Lücke dann füllen.
Ein weiterer Punkt ist der Emissionshandel zwischen den Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind. Ohne Abgabe kann das nicht funktionieren. Zum Emissionshandel gehört ein wirksamer Sanktionsmechanismus, und das ist die Nachzahlung der CO2-Abgabe. Wenn keine CO2-Abgabe beschlossen wird, entfällt dieser ganze Mechanismus. Ohne Abgabe und ohne Emissionshandelssystem können Unternehmen ihre Mehrleistungen gar nicht verkaufen.
Die CO2-Abgabe erspart der Bundeskasse mögliche Ausgaben in der Höhe von 150 bis 200 Millionen Franken. Stellen die Organe der Uno-Klimakonvention nämlich in ein paar Jahren fest, dass die Schweiz ihr Kyoto-Ziel nicht einhalten kann, müssen wir die Lücke mit dem Zukauf von CO2-Zertifikaten decken. Mit dem Klimarappen, von dem die Rede ist, könnten wir im besten Fall die Hälfte der erforderlichen Reduktion leisten.
Die Bedeutung der Abgabe geht also weit über den eigentlichen Reduktionsbetrag hinaus, es geht um das ganze System, um die ganze Mechanik unserer CO2-Politik, die Sie damals im Gesetz ausführlich festgelegt haben. Sie wollten sich lediglich die Höhe des Abgabesatzes vorbehalten, aber über die Höhe haben Sie noch gar nicht gesprochen, auch in der Kommission nicht. Es wurde argumentiert, bei einem derart hohen Ölpreis könne man doch keine Abgabe einführen. Man kann über diesen Einwand reden - ich selbst bin anderer Meinung, ich habe es Ihnen vorher gesagt; auch der Bundesrat teilt diesen Einwand nicht -, aber wenn schon, dann müssen Sie in der Kommission darüber diskutieren und die Ausgabenhöhe allenfalls an den Ölpreis binden. Ich sage: Ich bin nicht dieser Meinung, aber indem Sie überhaupt nicht darauf eintreten oder Rückweisung beschliessen, vermeiden Sie diese Diskussion. Dazu sollte die Kommission materiell Stellung nehmen.
Es wurde auch von einer Teilzweckbindung der Abgabe gesprochen, zum Teil zugunsten der Gebäudesanierung. Ich will mich auch hier nicht festlegen, aber das müsste doch durch die Kommission materiell behandelt werden.
Denken Sie zurück, warum das CO2-Gesetz erlassen wurde. Es ging damals um das Versprechen: für die Sanierung der Umwelt. Es ging damals um das Versprechen, internationale Verträge einzuhalten; es ging um das Versprechen, die Klimapolitik ursächlich anzugehen, und es ging damals um das Versprechen, rein marktwirtschaftliche Instrumente zu nutzen, und nicht darum, Staatsabgaben oder [PAGE 466] Verbandsabgaben einzuführen. Heute geht es darum, diese umwelt- und ordnungspolitischen Versprechen einzulösen, sie glaubwürdig umzusetzen und sie nicht, eh' der Hahn dreimal kräht, zu verraten.