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Thanei Anita · Nationalrat · 2006-03-23

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Eine Minderheit ersucht Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es stellt sich zwar vorab die Frage, ob es so erstrebenswert ist, dass diese Minderheit und wir uns für die Wohneigentumsförderung und eine Erhöhung der Wohneigentumsquote einsetzen. Es gibt Umfragen zur Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter und zur Wunschvorstellung der Wohnenden in der Schweiz. Dazu gehören zum Ersten das sichere Dach über dem Kopf, realisiert durch den besseren Kündigungsschutz - das ist die eine Sicherheit -, und zum Zweiten die Frage der Mietzins- und Preisentwicklung. Das Dritte ist die Möglichkeit, selbst über die Gestaltung der Wohnung zu entscheiden. Das ist wahrscheinlich ausschlaggebend, denn man wird mit dem Mietrecht nie erreichen, dass Mieterinnen und Mieter über Umbauten und Renovationen mitbestimmen oder eigenständig bestimmen können. Das ist der Grund, weshalb wir schon diverse Male einen Vorstoss zum Vorkaufsrecht eingereicht haben. Dieses Anliegen ist, wie das auch die Kommissionssprechenden gesagt haben, bereits mehrere Male vorgetragen worden. Das zeigt, dass es ein dringendes und echtes ist.

Ich weise darauf hin, dass der Bundesrat und die Verwaltung in der Vernehmlassungsvorlage zum kleinen Wohneigentum erneut das Vorkaufsrecht als ein Förderungsmittel bezeichnet haben. Es wird ausgeführt, dass das Vorkaufsrecht der Mietenden statt bei der neuen Form des kleinen Wohneigentums allenfalls im Rahmen der Revision des Mietrechtes geprüft werden könne. Das zeigt, dass der Bundesrat gegenüber dieser Sache nicht so abgeneigt, sondern im Gegenteil der Ansicht ist, ein Vorkaufsrecht der Mieterinnen und Mieter könne eine fördernde Qualität entwickeln.

Es ist zwar richtig, wie die Kommissionssprechenden vorgetragen haben, dass das Fehlen des Vorkaufsrechtes der Mietenden nicht der einzige Grund der tiefen Eigentumsquote in der Schweiz ist. Ein weiterer wesentlicher Grund liegt sicher in den hohen Bodenpreisen und Baukosten. Doch könnte die Eigentumsquote mit dem Vorkaufsrecht erhöht werden. Sie ist ein griffiges Instrument für die Wohneigentumsförderung, weit griffiger als steuerrechtliche Instrumente, da von diesen vor allem diejenigen profitieren, die es nicht nötig haben und die das Eigentum auch ohne diese steuerrechtlichen Privilegien erwerben könnten. Zu Recht hat die Initiantin darauf hingewiesen, dass heute mittels Vorbezug von Pensionskassengeldern ein grosser Teil der Mietenden selber eine Wohnung erwerben könnte.

Dann möchte ich noch kurz zur behaupteten Enteignung etwas sagen. Das mit der parlamentarischen Initiative angestrebte Vorkaufsrecht ist ein verhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Initiantin kein limitiertes Vorkaufsrecht verlangt, sondern in der Begründung lediglich aufführt, Formen des limitierten Vorkaufsrechtes in Bezug auf den Preis seien zu prüfen. Doch das ist kein Grund, die parlamentarische Initiative abzulehnen, weil das unlimitierte Vorkaufsrecht eine Möglichkeit ist und sicher auch grössere Chancen hat, eine Mehrheit in diesem Parlament zu finden. Es wäre auch möglich, eine Regelung wie beispielsweise diejenige in Deutschland vorzusehen, die bedeutet, dass das Vorkaufsrecht allenfalls nicht greift, wenn man eine Wohnung oder eine Liegenschaft Familienangehörigen verkaufen will. Dafür habe ich Verständnis.

Abgesehen davon sehe ich nicht ein, weshalb man bei bestehenden Verkaufsabsichten nicht dem Mieter oder der Mieterin, der oder die bereits in der Wohnung ist, den Vorzug geben will. Es trifft nicht zu, dass man dann irgendeinen [PAGE 480] Vertragspartner hat. Es ist eine Tatsache, dass der Vermieter nicht rechtlos ist oder bleibt, denn er suchte ja ursprünglich die Mieterinnen und Mieter aus. Man kann hier nicht von einem Vertragszwang sprechen, man hatte ursprünglich die Freiheit, den Mieter oder die Mieterin selbst auszusuchen. Es gäbe noch viel zu sagen, aber meine Redezeit ist beschränkt.