Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-03-23
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Wir behandeln heute zwei parlamentarische Initiativen mit dem gleichen Wortlaut gemeinsam. Sowohl Kollege Dupraz wie auch Herr Ständerat Gentil haben in der Wintersession 2004 je eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche eine Änderung des Sitzungsrhythmus unseres Parlamentes verlangen. Konkret fordern sie, dass pro Monat eine einwöchige Session durchgeführt werden solle. In den Monaten Juni und Dezember wären die Sessionen auf zwei Wochen auszudehnen, damit Staatsrechnung und Budget, zwei traditionell dort terminierte Geschäfte, Platz finden würden. Konkret wären also in der Regel drei Wochen für Kommissions- und allfällige Fraktionssitzungen reserviert, während in der vierten Woche die Session stattfinden würde. In Bezug auf die Fraktionssitzungen wäre es auch vorstellbar, dass diese auf den Montagvormittag der Sessionswoche terminiert werden könnten. Begründet wird die vorgeschlagene Änderung mit dem in den letzten Jahren feststellbaren höheren Rhythmus der parlamentarischen Arbeit.
Nachdem sich die Staatspolitische Kommission des Ständerates dafür ausgesprochen hatte, der parlamentarischen Initiative Gentil Folge zu geben, behandelte Ihre SPK die beiden Geschäfte logischerweise gemeinsam, am 24. Juni und am 24. November des letzten Jahres. Eine Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt, den beiden Initiativen keine Folge zu geben. Sie bezweifelt, dass mit einer Änderung die anvisierten Ziele erreicht werden können - im Gegenteil: Es wird befürchtet, dass sich ein noch hektischerer Betrieb einstellen würde, und das aufgrund des höheren Rhythmus und der zwangsläufig daraus resultierenden kürzeren Sessionszeiten. Damit wird auch auf das Zweikammersystem hingewiesen, welches naturgemäss manchmal intensive Differenzbereinigungsverfahren mit sich bringt. Solche sind mit dem heutigen, dreiwöchigen System wohl besser zu bewältigen als im vorgeschlagenen monatlichen Rhythmus.
Die Kommissionsmehrheit befürchtet zudem, dass mit einer Änderung des Sessionsrhythmus einer zwangsläufigen Tendenz hin zu einem Berufsparlament Vorschub geleistet würde. Es sind vor allem Mitglieder der Kommission aus KMU-Kreisen, welche argumentieren, dass bei Annahme und Umsetzung der Initiativen die Aufnahme einer parlamentarischen Tätigkeit auf eidgenössischer Ebene für Leute aus Gewerbekreisen noch schwieriger würde, als sie sich schon heute gestaltet.
Eine Minderheit Ihrer Kommission erachtet einen Wechsel hingegen als prüfenswert. Die Vorzüge eines kürzeren Intervalls der Session lägen auf der Hand. So müssten beispielsweise dringliche Geschäfte nicht zwingend in beiden Räten in der gleichen Session behandelt werden. Zudem würde das neue System eine flexiblere Planung von Sessions-, Kommissions- und Fraktionssitzungen ermöglichen.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Erklärung zum Ablauf des Verfahrens: Aufgrund des neuen Parlamentsrechtes, in Kraft seit dieser Legislatur, besteht im Endeffekt zwar ein gutes, aber doch ziemlich kompliziertes Verfahren bei der Behandlung von parlamentarischen Initiativen zwischen den beiden Kammern. Am Beispiel der parlamentarischen Initiative Gentil hat man das nun das erste Mal durchexerziert, und es lässt sich chronologisch wie folgt festhalten: Die Zuständigkeit für einen positiven Vorprüfungsentscheid liegt [PAGE 473] bei den Kommissionen beider Räte. Stimmt eine Kommission des anderen Rates der positiven Vorprüfung der Kommission des Erstrates nicht zu, so entscheiden die Räte. Das ist hier der Fall.
Nun zur Chronologie des Verfahrens: Die SPK des Ständerates gab am 28. April 2005 der parlamentarischen Initiative Gentil mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Das Geschäft ging damit an die SPK des Nationalrates zwecks Zustimmung oder Ablehnung. Die SPK des Nationalrates beschloss am 24. Juni 2005 mit 13 zu 10 Stimmen, dem Nationalrat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative Dupraz keine Folge zu geben - dieser Antrag ging an den Nationalrat. Zugleich beschloss die SPK des Nationalrates, dem Beschluss der SPK des Ständerates, der gleichlautenden parlamentarischen Initiative Gentil Folge zu geben, die Zustimmung zu verweigern. Die parlamentarische Initiative Gentil ging damit zurück an die Staatspolitische Kommission des Ständerates. Diese beschloss am 27. August 2005, an ihrem Beschluss, der parlamentarischen Initiative Gentil Folge zu geben, festzuhalten, das heisst, dem Ständerat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben.
Der Ständerat hat schliesslich am 26. September 2005 mit 19 zu 15 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben, und somit ging die Initiative Gentil wiederum zurück an die SPK-NR. Diese hat dann am 24. November 2005 mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, dem Beschluss des Ständerates, der Initiative Gentil Folge zu geben, nicht zu folgen. Damit bestätigt die Kommission ihren früheren Antrag, die gleichlautende Initiative Dupraz zur Ablehnung zu empfehlen. Hätte die Kommission der Initiative Gentil Folge gegeben, so wäre dieser Initiative definitiv Folge gegeben worden, und die Kommission wäre zugleich auf ihren früheren Antrag bezüglich der Initiative Dupraz zurückgekommen. Der Nationalrat hätte zur Vorprüfung nicht mehr Stellung nehmen müssen. Dem Rat wären aber zu einem späteren Zeitpunkt die ausgearbeiteten Entwürfe für eine Vorlage unterbreitet worden.
Sie sehen, es ist ein recht kompliziertes Verfahren, erstens aufgrund des neuen Parlamentsrechtes und zweitens aufgrund der Tatsache, dass sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat zeitgleich zwei gleichlautende Initiativen eingegeben wurden.
Summa summarum: Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, den Initiativen keine Folge zu geben, und zwar mit 13 zu 10 respektive mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.