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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-03-15

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Auch wieder ganz kurz: Gemäss Artikel 101a des Luftfahrtgesetzes kann der Bund zins- und amortisationsgünstige Darlehen bis zu 25 Prozent der Baukosten an die Verbesserung oder Erweiterung der Landesflughäfen sowie der Flugplätze, die in erster Linie dem gewerbsmässigen Regionalverkehr dienen, gewähren. Artikel 101a wurde auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. Er wurde seither aber nie angewendet. Es wurde zwar einmal, im Jahre 2001, von den Verantwortlichen des Flughafens Basel-Mülhausen ein Begehren um Gewährung eines Bundesdarlehens gestellt. Es wurde vom Bundesrat aber abgelehnt.

Artikel 101a des Luftfahrtgesetzes soll nun ersatzlos aufgehoben werden. Dies bedingt gleichzeitig eine entsprechende Anpassung von Artikel 103 des nämlichen Gesetzes.