preparatory:AB 64338
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Vielleicht kurz zur Einführung: Die Änderungen im Eisenbahngesetz gehören in den grösseren Zusammenhang des Regionalverkehrs. Dieser bleibt wie bisher eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Wie bisher finanziert der Bund neben den Angeboten des Regionalverkehrs gemeinsam mit den Kantonen die Privatbahninfrastrukturen. Im Interesse einer flächendeckenden und nachhaltigen Verkehrspolitik soll das neue System die Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes in schwachbesiedelten, wirtschaftlich benachteiligten Gebieten sicherstellen. Die Abgeltungen des Bundes für den regionalen Personenverkehr reduzieren sich von bisher durchschnittlich 69 Prozent auf insgesamt 50 Prozent.
Damit komme ich zur Begründung des Antrages der Mehrheit. Die Bundesbeiträge sollen bewirken, dass sich die Nettobelastungen der Kantone pro Kopf der Bevölkerung einander annähern; der Bund nimmt eine Globalsteuerung über die Kantonsquoten vor. Neu soll der Anteil des Bundes an der gesamten Abgeltung der durch Bund und Kantone gemeinsam bestellten Angebote im Regionalverkehr 50 Prozent betragen. Die heutige Regelung besteht darin - das ersehen Sie aus dem geltenden Recht, links auf der Fahne -, dass der Bundesanteil mindestens 36 und höchstens 94 Prozent beträgt. Im Durchschnitt macht das wie erwähnt 69 Prozent aus.
Die neu vorgeschlagene Regelung geht von der Grundüberlegung aus, dass die eigentlichen Nutzniesser und Besteller des Regionalverkehrs die Kantone sind. Bei der Würdigung des Satzes von 50 Prozent ist zu berücksichtigen, dass die Finanzkraftzuschläge entfallen. Würde man dieses Element beibehalten - so hat man uns in der Kommissionsberatung seitens der Verwaltung erklärt -, läge der durchschnittliche Bundesanteil bei etwa 58 Prozent, mit anderen Worten: sehr nahe bei den von der Minderheit beantragten 60 Prozent.
Die Auswirkung des Minderheitsantrages wäre die, dass für die neuen Ausgleichsgefässe, insbesondere für den Ressourcenausgleich, aber auch für den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Ausgleich, einfach entsprechend weniger Mittel zur Verfügung stünden, nämlich etwa 150 Millionen Franken weniger. Die Kantone - und das war für den Entscheid der Mehrheit von Bedeutung - sind mit dieser Lastenverschiebung einverstanden. Dies hat anlässlich der Hearings auch die Regierungsrätin des Kantons Bern, Frau Barbara Egger-Jenzer, so bestätigt.
Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass gemäss Absatz 2 der Bundesrat mindestens alle vier Jahre die Anteile des Bundes und der einzelnen Kantone an der Abgeltung festlegt. Das zur Begründung des Antrages der Mehrheit.