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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-15

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Zum 5. Kapitel: Ich mache eine Vorbemerkung zu diesem Kapitel, sodass ich dann nur noch ganz kurz über den Mehrheits- bzw. den Minderheitsantrag zu Artikel 18 Absatz 2 sprechen muss und zu den folgenden Artikeln dann nicht mehr.

Unter den werkgebundenen Beiträgen wurden bisher Beiträge an Niveauübergänge, Lärmschutz- und Luftreinhaltemassnahmen, Ortsbildschutz, Lawinengalerien und Tunnels verstanden. Neu gilt nun Folgendes: Der Lärmschutz wird über das Nationalstrassenbudget bzw. die Globalbeiträge für Hauptstrassen finanziert. Die Beiträge für den Bereich der übrigen Strassen werden aufgrund von Programmvereinbarungen neu an die Kantone ausgerichtet. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich neu im Umweltschutzgesetz. Die Finanzierung der Niveauübergänge fällt als Folge des EP 2003 weg; einen gesetzlichen Handlungsbedarf gibt es nicht mehr. Der Ortsbildschutz wird über Programmvereinbarungen nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wahrgenommen, und Lawinengalerien und Tunnels werden über Programmvereinbarungen zum Waldgesetz (WaG) und zu anderen Spezialgesetzen finanziert. Beibehalten wird die Möglichkeit von Beiträgen an die Erstellungskosten für private Anschlussgeleise gemäss Artikel 18 MinVG. So viel, wie gesagt, als allgemeine Einleitung.

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