preparatory:AB 64349
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-15
Wortprotokoll
Wir sind jetzt an einem Punkt, wo es fast zu einer Verkehrsfinanzdebatte wird. Da muss ich Ihnen sagen, dass es hier tatsächlich um sehr viel Geld geht, wenn man berücksichtigt, was für Gefässe für die Finanzierung des Verkehrs zur Verfügung stehen: Sie haben den Rahmenkredit SBB, Sie haben den FinöV-Fonds, und Sie werden dann den Infrastrukturfonds haben, und da gibt es dann wahrscheinlich auch gewisse Durchlässigkeiten; wir reden hier also in der Tat von sehr viel Geld.
Jetzt aber zurück zum Thema: Herr Schweiger, der die Minderheit anführt, hat - so interpretiere ich - ein gewisses Misstrauen gegenüber diesem Agglomerationsprogramm zum Agglomerationsverkehr; das ist so mein Eindruck, er ist hier etwas misstrauisch. Deshalb möchte ich jetzt nicht zu Artikel 17d sprechen, sondern Herrn Schweiger zunächst einmal an Artikel 17b erinnern. Dort wird ja gesagt, dass die Voraussetzung für Beiträge an Agglomerationsprogramme eben die Bildung einer Trägerschaft sei und diese Trägerschaft Sache der Kantone sei; der Samen zu diesen Konstrukten liegt also einmal eindeutig bei den Kantonen. Dann wird gesagt, dass der Bund sich nicht an der Finanzierung einzelner Infrastrukturprojekte beteiligt, sondern eben lediglich einen Beitrag an die Programme leistet. Wenn ich weiter den strukturellen Aufbau des Programms und die Trägerschaft des Programms anschaue und den Bund als einen Partner betrachte, dann darf ich Herrn Schweiger doch beruhigen. Ich glaube nicht, dass es hier Anlass zur Sorge gibt.
Jetzt zum Minderheitsantrag: Ich würde ihn letztlich auch deshalb ablehnen, weil er einfach zu unbestimmt ist. Herr Schweiger hat uns verschiedene Zitate aus Publikationen des Departementes gebracht. Aber es ist von seiner Seite eigentlich keine Definition gekommen, was er unter "höherer Siedlungsqualität" verstehen möchte. Dieser Begriff ist unbestimmt. Den müssten wir ins Recht fassen, und dafür war keine Zeit. Es gab auch keine entsprechende Debatte in der Kommission. Vonseiten des Bundesrates wurde der Begriff nicht eingebracht.
Ich würde auch warnen vor dem "insbesondere". Denn damit würden Sie den Raum für weitere Interpretationen öffnen, und genau das wollten wir nicht. Wir wollten eigentlich, dass die Wirkungsziele aufgezählt werden und dass diese Aufzählung abschliessende, also positiv enumerative Wirkung hat.
Deshalb ersuche ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.