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Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-03-15

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Nachdem der Sprecher der Kommission auch Mitglied der Minderheit ist, erlaube ich mir als Kommissionspräsident eine Bemerkung.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen - dies nicht, weil ich die Überlegungen von Herrn Kollege Schweiger als völlig unangebracht betrachten würde, aber ich glaube, wenn man solche Überlegungen in den Gesetzestext einbringen will, muss man es anders machen.

Mit der Annahme dieses Minderheitsantrages würden wir den Gesetzestext öffnen. Wer bestimmt, welche Kriterien auch noch in den Katalog von Absatz 2 eingeordnet werden? Denn diese sind für die Beurteilung der Gesamtwirkung massgebend, was wiederum Rückwirkungen auf die Verteilung der Beiträge hat. Das wäre völlig offen. Wenn man zusätzliche Kriterien einfügen will, muss man diese benennen, beispielsweise wirtschaftliche Überlegungen, sonst haben wir hier eine offene Formulierung, und die Gesamtwirkung kann nicht mehr nach einem geschlossenen Kriterienkatalog beurteilt werden.

Weiter frage ich mich auch, welche Bedeutung der Begriff "insbesondere" hat. Heisst das, dass die Kriterien hier nachher besonders gewichtet werden oder dass für zusätzliche Kriterien Raum geöffnet werden soll? Das, so habe ich es verstanden, wäre die Meinung von Herrn Schweiger. Aber wenn man die Einleitung des Satzes in Betracht zieht, dann heisst es, dass man auf der einen Seite den finanziellen Aufwand und auf der anderen Seite insbesondere die Wirkungsziele hat. Da muss es aber neben den Wirkungszielen noch etwas Drittes geben. Herr Schweiger möchte aber, wenn ich ihn richtig verstanden habe, die Liste der Wirkungsziele erweitern, zusätzliche Wirkungsziele einbringen. Wir würden damit Unklarheiten schaffen.

Es ist auch noch die Frage offen, was die "höhere Siedlungsqualität" im Einzelnen bedeutet. Das müsste man in den Materialien darlegen, sonst haben wir wenig, was für die Auslegung dieses Begriffes berücksichtigt werden könnte. Meines Erachtens müsste auch die zuständige Kommission, die sich mit der Infrastrukturvorlage beschäftigt hat, dazu Stellung nehmen, weil wir hier gerade in einem Bereich paralleler Gesetzgebung sind.

Wir beraten die Vorlage über den Infrastrukturfonds in der dritten Sessionswoche. Wenn dort materielle Anliegen eingebracht werden, habe ich nichts dagegen einzuwenden. Aber hier, meine ich, müssten wir der Mehrheit folgen.

Ich bitte Sie also aus diesen Überlegungen, der Mehrheit zu folgen.