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Slongo Marianne · Ständerat · 2006-03-15

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich spreche mich klar für den Mehrheitsantrag aus. Gleichzeitig betone ich, dass ich die strategische Zuständigkeit und die Führung des Astra anerkenne und unterstütze. Die Bundesverfassung hält dies fest, und Herr Kollege Hansheiri Inderkum hat dies als Kommissionssprecher soeben fundiert erläutert.

Hingegen belässt uns die Bundesverfassung für die gesetzliche Ausgestaltung und Umsetzung einen für die praktische Umsetzung erforderlichen Spielraum. Genau diese wichtige Flexibilität im Gesetz wollen wir erreichen. Ich habe dies gestern deshalb beim Eintreten bereits angesprochen. Es stellt sich auch die Frage, was bei der geplanten Inkraftsetzung des neuen Finanzausgleichs am 1. Januar 2008 passiert.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass wir für die praktische Ausführung möglichst viel gesetzlichen Spielraum belassen, damit in allen Bereichen praxisorientierte Lösungen gefunden und vereinbart werden können. Für mich hat die enge Zusammenarbeit zwischen dem Astra und den Kantonen einen grossen Stellenwert. Wie können die bereits vorhandenen Strukturen und Kapazitäten in den Kantonen möglichst optimal genutzt werden?

Ich freue mich über die Tatsache, dass bereits heute in mehreren Arbeitsgruppen des Astra mit namhafter kantonaler Beteiligung die einzelnen Umsetzungsfragen behandelt werden. Diese Arbeitsgruppen werden den Grundsatz berücksichtigen, dass eben der erwähnte Einbezug der Kantone und die harmonische Weiterentwicklung und dauernde Sicherung der Funktionalität der Nationalstrassen sichergestellt werden. Unsere Kommission hat aus diesen Gründen betreffend die optimale Zusammenarbeit im Bereich Nationalstrassen mit 11 zu 4 Stimmen eine gegenüber dem Entwurf des Bundesrates leicht abweichende Regelung beschlossen. Diese ermöglicht eine gute künftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und eine Koordination aller Verkehrsträger. Schliesslich wollen wir genau diese Flexibilität, damit die Erhaltung der Funktionalität des Nationalstrassennetzes ohne jede Behinderung durch den Systemwechsel garantiert werden kann.

Kollege Schweiger hat die fünf Kompetenzzentren des Bundes angesprochen. Ich frage Sie einmal: Nehmen wir das Kompetenzzentrum für die Westschweiz; es ist geplant, im Kanton Neuenburg, im Neuenburger Jura, ein solches Kompetenzzentrum zu errichten. Das Kompetenzzentrum Unterhalt wäre dann für die ganze Westschweiz inklusive das Wallis zuständig. Ich frage Sie, ob das eine optimale Lösung sein könnte. Ich gehe davon aus, dass der Antrag der Mehrheit der NFA-Philosophie entspricht, nämlich einer optimalen Aufgabenentflechtung, gepaart allerdings mit der notwendigen Flexibilität. Er wird übrigens von den Kantonen mitgetragen. Wir haben einen Brief der KdK vom 22. Februar 2006 erhalten: "Im Hinblick auf die parlamentarische Beratung über die strittige neue Formulierung von Artikel 49a Absatz 2bis halten wir fest, dass die Kann-Bestimmung an der alleinigen Verantwortung des Bundes für das Nationalstrassennetz nichts ändert. Sie führt dazu, dass der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Gestaltung der Vollzugsorganisation etwas mehr Flexibilität zulässt. Die Grundprinzipien des NFA werden dadurch aber nicht verletzt."

Der Einwand, es herrsche der "Kantönligeist", und der Einwand, dieser Antrag sei nicht NFA-konform, fallen also dahin. Das Astra könnte darauf verzichten, eine neue, umfassende Strassenunterhaltsorganisation mit neuen Mitarbeitenden aufzubauen. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen ist hier in der Tat die richtige Lösung. Dass das Astra zuständig ist, bleibt wie erwähnt unbestritten. Diese Zusammenarbeit und allenfalls auch eine gezielte Delegation von Unterhaltsaufgaben an Dritte sind, wie mir scheint, eine moderne und zukunftsgerichtete Lösung. Der Mehrheitsantrag ermöglicht eine solche Lösung.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie für den Antrag der Mehrheit.