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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-15

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-15

Wortprotokoll

Alle Argumente, die in der Kommission vorgetragen wurden, sind hier wiederholt worden. Ich möchte für diese Debatte danken und darauf verzichten, hier jetzt weitere Argumente zu präsentieren.

Für mich als Verantwortlichen für NFA und Finanzen hat dieses Geschäft aber zwei Seiten, wie der Einfränkler oder der Fünfliber: Die eine Seite ist, würde ich einmal sagen, die vordergründige Seite der Medaille. Die vordergründige Seite ist relativ klar: Sie haben mit diesem Gesetz einen Verfassungsauftrag umzusetzen, und dieser Verfassungsauftrag beruht auf zwei Artikeln; beide sind von Herrn Lauri genannt worden. Der eine ist der NFA-Artikel, der den Nationalstrassenbau neu regelt. In diesem Zusammenhang haben wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Versprechen abgegeben und ihnen gesagt: Es gibt wenige Gebiete, die der Bund künftig in eigener Kompetenz zu verantworten haben wird. Wir haben den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eben auch mit Effizienzversprechen klar gemacht, warum dieser NFA auch eine solche Wirkung entfalten soll, und dem wurde mit grossem Mehr zugestimmt.

Dann geht es darum, diese Verfassungsartikel umzusetzen, und dazu bedarf es nicht nur verschiedener Gesetzgebungen, sondern diese müssen auch Grundsätzen entsprechen. Die Grundsätze sind von Herrn Lauri genannt worden, teilweise in Wiederholung dessen, was wir Ihnen gestern präsentierten: Es muss eine klare Entflechtung sein, es müssen auch klare Zuständigkeiten geschaffen werden, es muss nachher eine Rechtsprechung möglich sein, die sich an den Gesetzen orientieren kann, und es darf und soll nicht zur Verwässerung kommen. Beim Eintreten habe ich namentlich auf das Verwässern in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Damit komme ich jetzt zur Rückseite der Medaille. Diese Kann-Vorschrift kommt ja so sanft daher wie gelegentlich eine Überschwemmung: Zuerst rinnt das Wasser so ein bisschen unter der Türe herein, und dann stellt man plötzlich wie der Zauberlehrling fest, dass es ja immer mehr wird und der Raum sich zu füllen beginnt - und dann kommt man in Panik. Ich bin nicht in Panik, aber besorgt, weil ich eben befürchte - dies ist die Rückseite der Medaille -, dass die Baudirektoren der Kantone versuchen, die Verhältnisse wieder "zurückzudrehen". Sie machen das, indem sie schon Strukturen aufbauen, eine Organisation aufbauen und sagen: "Wir können das für euch tun." Wenn diese Organisation einmal steht, dann ist es doch ein Fait accompli!

Wir können doch nachher kaum mehr an diesen elf Organisationen vorbeischauen; das kennen wir doch aus der Praxis! Dann werden die Baudirektoren der Kantone sagen: "Jetzt haben wir Leute eingesetzt, Strukturen aufgebaut, Organe, Verfahren - jetzt könnt ihr doch nicht mehr an uns vorbeischauen!" Dann sieht ja der Kann-Artikel in der Bundesverfassung eben nicht nur die Kantone vor, sondern auch andere Trägerschaften, doch die anderen Trägerschaften sind dann von Anfang an ausgehebelt, weil man uns hier praktisch unter Zugzwang setzt. Faktisch können wir gar nicht mehr anders.

Die Rückseite der Medaille ist die Gefahr: das Nichtgeschriebene, das im Hinterkopf Vorhandene, die Art und Weise, in der man es vorsieht. Das ist für uns das Problem. Deshalb musste sich der Bundesrat noch einmal mit dieser Frage befassen. Er hat Ende Februar beschlossen, dass er die Umsetzung dieses Artikels im Sinne der NFA-Lösung vornimmt, falls Sie der Mehrheit der Kommission zustimmen und diese Kann-Vorschrift in das Gesetz aufnehmen. Das heisst, der Bundesrat würde den projektgestützten baulichen Unterhalt nicht als Daueraufgabe an die Kantone oder an Trägerschaften übertragen, sondern er würde das punktuell tun, wie es eben die Bedeutung einer Kann-Vorschrift ist, und eben nur in jenen Fällen, in denen es sich aufdrängt.

Ich glaube, diese Präzisierung ist sehr wichtig, denn wir würden uns nicht durch das "muss" einbinden lassen, sondern wir würden beim "kann" bleiben. Das wollte ich Ihnen abschliessend noch sagen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Ihrer Kommission zuzustimmen.