Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-03-15
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Im Rahmen der Verwendung des Reinertrages des Treibstoffzolls für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr beteiligt sich der Bund heute an den Kosten für die an den Strassen oder ersatzweise an den Gebäuden erforderlichen Umweltschutzmassnahmen. Dabei bemisst sich der Bundesbeitrag für Umweltschutzmassnahmen an Nationalstrassen und an mit Bundeshilfe auszubauenden Hauptstrassen gemäss den für diese Strassen geltenden Ansätzen. Bei Sanierungen im Bereich des übrigen Strassennetzes sind dagegen die Finanzkraft des Kantons und die Kosten der Sanierung massgebend.
Neu gilt nun Folgendes: Für strassenbedingte Umweltschutzmassnahmen im Bereich der Nationalstrassen ist der Bund alleine zuständig. Das ergibt sich aus der neuen Kompetenzverteilung des Bundes und der Kantone im Bereich der Nationalstrassen. Bei den Hauptstrassen erfolgt die Finanzierung von strassenbedingten Umweltschutzmassnahmen über die Globalbeiträge des Bundes an die Kantone. Für Lärm- und Schallschutzmassnahmen bei Sanierungen im Bereich des übrigen Strassennetzes schliesslich soll die Zuteilung von Bundesmitteln auf der Grundlage von Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen erfolgen. Darin werden die zu sanierenden Strassen bezeichnet, und aufgrund der erwarteten Wirkung der vorgesehenen Massnahmen werden dann die Bundesbeiträge festgelegt. Artikel 50 USG ist demzufolge entsprechend anzupassen.