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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-15

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir kurz eine Bemerkung zu Artikel 101bis Absatz 1: Mit der Annahme der Verfassungsbestimmungen zum neuen Finanzausgleich wurde die Zuständigkeit für die Dienstleistungen der Spitex an die Kantone übertragen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter unterstützt und dafür Mittel aus der AHV und der IV verwenden kann. Ursprünglich hatte der Bundesrat hier eine Kann-Vorschrift vorgeschlagen. Aufgrund des Entscheides des Parlamentes wurde die Kann-Vorschrift dann in die aktuelle, zwingende Formulierung "Der Bund unterstützt" geändert. Damit wollten die Räte insbesondere erreichen, dass die Koordination und die Weiterentwicklung der Spitex auf schweizerischer Ebene im Rahmen einer Leistungsvereinbarung weiterhin sichergestellt werden, auch wenn im Übrigen die Kantone für der Spitex zuständig sind.

In den Beratungen - man kann das im Amtlichen Bulletin nachlesen - sind wir damals davon ausgegangen, dass mit dem Spitex-Verband Schweiz ein Leistungsvertrag abgeschlossen wird, welcher im Umfang mit demjenigen für die Geschäftsstelle der Pro Senectute Schweiz vergleichbar ist. Der Spitex-Verband Schweiz muss mit Mitteln des Bundes befähigt werden, die gesamtschweizerische und sprachregionale Koordination sowie die Entwicklung von Spitex massgebend zu übernehmen, dies nicht zuletzt in Anbetracht der demografischen Entwicklung und der steigenden Bedeutung der ambulanten pflegerischen Versorgung. Nur eine gut funktionierende Spitex kann die ambulante Betagtenpflege im nötigen Ausmass erbringen.

Angesichts dieser Vorgeschichte bin ich erstaunt, dass der Bundesrat und nun auch die vorberatende Kommission bei Absatz 1 von Artikel 101bis des AHV-Gesetzes für die Unterstützung von Spitex und anderen in der Betagtenhilfe tätigen Organisationen eine weniger verbindliche Formulierung, nämlich die Kann-Formulierung, vorschlagen. Ich habe nachgefragt; ich weiss, dass die Kommission darüber debattiert hat. Ich habe gehört, dass sie der Meinung war, die Kann-Formulierung sei die richtige, weil sich sonst noch andere Organisationen gesamtschweizerisch zusammenschliessen und dann eben auch von diesen Geldern profitieren könnten.

Es ist mir ein Anliegen - und deshalb auch dieses Votum -, dass zumindest im Nationalrat noch einmal darüber debattiert wird, ob die Übereinstimmung mit dem Verfassungstext wirklich gegeben ist. Nötigenfalls müsste die Kann-Formulierung in eine zwingende Formulierung gegossen werden.