Maissen Theo · Ständerat · 2006-03-16
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-16
Wortprotokoll
Bevor ich mich zu diesem Artikel äussere, möchte ich zu dem, was Kollege Thomas Pfisterer gesagt hat, doch noch eine Bemerkung machen. Das ist mir auch ein Anliegen.
Es ist in der Botschaft nachzulesen, dass die Kernzonen der Nationalpärke sowie die Regionalen Naturpärke eine Mindestgrösse von 100 Quadratkilometern haben sollen. Man muss sich vorstellen, dass 100 Quadratkilometer immerhin ein Carré von 10 mal 10 Kilometern sind; das sind grosse Flächen. Nun haben wir auch in den Alpen, wo es selbstverständlich grosse Räume gibt, doch auch Verhältnisse, wo es sich von den naturräumlichen Eigenschaften und Qualitäten [PAGE 168] her lohnen würde, einen Nationalpark oder allenfalls einen Regionalen Naturpark mit einer geringeren Fläche zu machen.
Es wurde ja die Frage diskutiert, ob man im Zusammenhang mit dieser Revision auch noch besondere Bestimmungen für Auenlandschaften machen wolle. Das hat man dann fallen gelassen. Aber grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass solche Räume mit spezifischen Qualitäten infrage kommen.
Wenn wir nun in der Verordnung - wie es hier vorgesehen ist - strikt festlegen, dass im Alpenraum Flächen von mindestens 100 Quadratkilometern ausgeschieden werden müssen, machen wir einen Fehler, weil bei solchen Räumen nicht unbedingt nur die Quantität, sondern auch die Qualität eine Rolle spielt. Die Qualität kann in einem Raum, der vielleicht nur 35 oder 50 Quadratkilometer umfasst, unter Umständen grösser sein als in einem solchen mit einer Fläche von 100 Quadratkilometern. Die Flächengrösse sollte da nicht allein Kriterium sein.
Ich möchte unserem Bundespräsidenten doch das Anliegen mitgeben, dass man diese Flächen in der Verordnung als Grundsatz aufnimmt, aber nicht derart absolut, dass keine Flexibilität besteht, wenn man eine spezielle Situation antrifft. Das Anliegen ist, dass hier auch die Qualität eine massgebliche Rolle spielt.
Nun zur Frage der Finanzhilfe, zu der ein Antrag aus dem Rat vorliegt, dem Nationalrat zu folgen. Ich habe bereits bei der letzten Diskussion zu dieser Gesetzesrevision die Meinung vertreten, dass man hier dem Nationalrat folgen sollte. Nun ist allerdings festzustellen, dass das, was das Parlament - Ständerat und Nationalrat - hier ausgearbeitet hat, bereits ein grosser Fortschritt gegenüber der Vorlage des Bundesrates ist. Der Bundesrat hatte eigentlich als Massnahme für die Förderung dieser Pärke einzig ein Label in Aussicht gestellt, aber keine finanzielle Unterstützung.
Nun stellt sich die Frage: Wollen wir dem Nationalrat folgen oder eben bei unserer Fassung bleiben? Da muss ich Ihnen sagen: Wenn ich Artikel 23jbis lese, kommt es mir vor, wie wenn man einen Wertgegenstand in drei oder vier verschiedene Tresore einlagern würde: Man legt den Wertgegenstand zum Schutz in einen Tresor, dann legt man den Tresor noch einmal in einen Tresor und dann noch einmal in einen Tresor und noch einmal in einen Tresor. Warum sage ich das? Die vorgesehenen Finanzhilfen werden in Absatz 1 Literae a, b und c sehr stark eingegrenzt; die Möglichkeiten, dass man diese Finanzhilfe überhaupt leisten kann, sind sehr limitiert. Es geht bei Litera a einmal darum, dass man die materiellen Voraussetzungen sehr strikte anwendet, indem man auf Artikel 23j Absatz 1 Literae a und b verweist. Bereits dort sind relativ hohe Hürden vorgesehen. Dann werden in Litera b die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die Ausschöpfung der übrigen Finanzierungsmittel vorausgesetzt; das ist also eine weitere Hürde, ein weiterer Tresor, in dem das "Bundesmanna" versteckt ist, bevor es überhaupt ausgeschöpft werden kann. Dann gibt es noch Litera c, gemäss der die Massnahmen wirtschaftlich sein und fachkundig durchgeführt werden müssen.
Wir haben hier also so viele Hürden respektive Bedingungen dazwischengeschaltet, dass der Bund, wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen will, unter den Literae a, b und c immer einen Grund finden wird, um diese Finanzhilfe zu verweigern. Mit diesen Sicherheiten ist das Anliegen genügend abgedeckt, dass hier nicht Finanzhilfen ausgeschüttet werden, wo sie nicht hinkommen sollten. Deshalb bin ich der Meinung, dass es richtig ist, dem Nationalrat zu folgen, sodass hier doch eine gewisse Sicherheit besteht, dass auch der Bund in die Pflicht genommen ist, dann hier effektiv etwas zu leisten.
Darum ersuche ich Sie, dem Antrag Bonhôte zu folgen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.