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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-16

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-16

Wortprotokoll

Ich habe jetzt dieser Diskussion mit Interesse zugehört. Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, mich zu äussern. Wenn ich es dennoch tue, so deswegen, weil ich meinem Erstaunen Ausdruck geben möchte, zu welchen Weiterungen diese Motion geführt hat, die wir am Schluss der Wintersession eingereicht hatten.

Worum geht es? Die Ausgangslage ist ausserordentlich einfach - ausserordentlich einfach! Wir haben diese Artikel in die Gen-Lex aufgenommen, und dort steht unter anderem: "Die Anwendung natürlicher Zuchtmethoden darf bei Elterntieren und bei den Nachkommen keine durch das Zuchtziel bedingten Verhaltensstörungen verursachen." Das ist die Ausgangslage.

Die Frage, die wir hier zu beantworten haben, nicht mehr und nicht weniger - ich bin sowieso kein Hundesachverständiger, darum kann ich auch nicht sagen, was adäquat ist -, ist die Frage: Bieten die Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes eine Grundlage, um Massnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden auf Bundesebene zu ermöglichen? Das kann ich Ihnen aus meiner Rechtssicht problemlos sagen: Ja. Ja, wir als Gesetzgeber haben die Artikel 7a und 7c im Tierschutzgesetz zum Schutz des Menschen erweitert, weil wir auch Eingreifmöglichkeiten bei Verhaltensstörungen wollten. Eugen David, das haben wir gewollt. Im Rahmen der Gen-Lex, so ist zusammenfassend festzustellen, ist eben das Tierschutzgesetz geändert worden. Ziel war es, die Tierzucht in das Gesetz mit einzubeziehen. Bei uns ist klar zum Ausdruck gekommen, dass der Bundesrat ermächtigt werden soll, die Zucht und das Halten von Tieren mit abnormer Aggressivität zu regeln, möglicherweise auch zu verbieten. Das ist die Ausgangslage, und hierüber müssen wir befinden. Ich weiss gar nicht, was diese Diskussion noch weiter soll. Wir wollen jetzt Ihnen, Herr Bundesrat, auf der Basis dieser rechtlichen Ausgangslage den Auftrag erteilen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Was das ist, kann ich Ihnen nicht genau sagen, das müssen Sie mit Ihren Fachleuten vor diesem Hintergrund jetzt prüfen.

Ich bitte Sie deshalb, diesen verbindlichen Prüfungsauftrag dem Bundesrat zu übergeben; damit ist die Geschichte erledigt.