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Bieri Peter · Ständerat · 2006-03-16

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-16

Wortprotokoll

Das Anliegen der Motion - dass Feriengäste ohne Probleme vom Flughafen in Tourismusregionen transportiert werden können - ist an sich legitim und ist auch gutzuheissen. Ich wehre mich als Präsident der Litra nicht dagegen; damit habe ich meine Interessenbindung offen gelegt. Der Konsens kommt dadurch zum Ausdruck, dass auch das Bundesamt für Verkehr die Arbeiten für eine Revision aufgenommen hat. So ist sichergestellt, dass die Bewilligungs- und Konzessionspflicht überprüft wird, obwohl die Bahnreform 2 nicht, wie geplant, 2007 in Kraft treten wird.

Eine Beschleunigung des Verfahrens und eine umgehende Anpassung, das betone ich deutlich, wären indessen fahrlässig. Verkehrspolitische Grundsatzfragen - dazu zählt die Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte mit Sicherheit - sind aus einer Gesamtsicht zu beurteilen. Sie dürfen nicht übers Knie gebrochen werden. Die jetzige Regelung nach Artikel 13 der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession erlaubt gewerbsmässige Personentransporte nur dann, wenn dadurch dem bestehenden Angebot anderer öffentlicher Transportunternehmungen keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen.

Sie können nun einwenden, diese Normierung sei an sich wettbewerbsverzerrend. Folgendes ist jedoch zu bemerken - und hier richte ich mich gerade an die Vertreter der Tourismus- und Bergregionen -: Eine voreilige Liberalisierung hätte starke Auswirkungen auf die Ertragslage der konzessionierten Transportunternehmungen, wie z. B. die Rhätische Bahn oder die Matterhorn-Gotthard-Bahn. Es würden weniger Leute mit dem öffentlichen Verkehr anreisen. Wir müssten deshalb dort mit Einnahmenausfällen rechnen. Mit "wir" meine ich auch die öffentliche Hand. Die Ertragsausfälle würden nämlich die Grundversorgung der Berg- und Randgebiete verteuern. Die Abgeltungen von Bund und Kantonen müssten erhöht werden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir gestern im Rahmen der NFA-Debatte auch über die Abgeltung des Regionalverkehrs bzw. über das Verhältnis von Bund und Kantonen diskutiert haben. Den Eignerkantonen würden allenfalls massive Mehrkosten für ihren öffentlichen Verkehr entstehen. Ob damit den Tourismusgebieten effektiv in jedem Fall gedient wäre, bleibe einmal dahingestellt.

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Gemäss der entsprechenden Konzession gilt es Folgendes zu bemerken: Die Kantone haben es in der Hand, in dieser Grundsatzfrage zu entscheiden. Sie sind für die Bewilligungen zuständig, sie entscheiden von Fall zu Fall, ob sie das ÖV-Angebot oder einen Busdienst stärker gewichten. Eine schnelle und unabhängige Anpassung der Verordnung durch den Bundesrat würde diesem subsidiären Prinzip nicht in jedem Fall Rechnung tragen. Deshalb ist hier zu einer gewissen Besonnenheit aufzurufen. Wir fordern vor einer umgehenden Anpassung der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession eine gründliche Vernehmlassung bei den Kantonen wie auch bei den betroffenen Transportunternehmen. Auf dieser Basis können anschliessend die nötigen Massnahmen in Würdigung aller Aspekte getroffen werden.

In dem Sinne können auch wir - wenn ich hier als Vertreter des öffentlichen Verkehrs spreche - dieser Motion zustimmen, mit der Bitte an den Bundesrat, vor der Inkraftsetzung bei den Kantonen, die schlussendlich die Zeche zu bezahlen haben, und bei den Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs eine ordentliche Vernehmlassung durchzuführen.