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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-16

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-16

Wortprotokoll

Für den alpenquerenden Verkehr haben wir eine Verfassungsvorgabe - eine sehr radikale Verfassungsvorgabe; es macht uns in der Praxis Mühe, sie tatsächlich zu erreichen -, während für den Binnenverkehr eine Gesetzesgrundlage fehlt. Mit der Motion soll eine solche gesetzliche Grundlage auch für die Fläche eingeführt werden. Dennoch kann ich die zur Diskussion gestellte These von Herrn Schmid nicht teilen, dass jede behördliche Massnahme zur Förderung des Binnenverkehrs auf der Schiene gewissermassen keine Berechtigung habe, weil eine explizite gesetzliche Grundlage bis anhin fehle. Wir haben ein Anschlussgleisegesetz, wir haben immer wieder einzelne Fördermassnahmen wie beispielsweise die LSVA, die ja auch in der Fläche erhoben wird; wir haben zahlreiche Kreditbeschlüsse, die in diese Richtung gehen. Das heisst, in Anwendung der Verfassungsartikel 73 zur Nachhaltigkeit oder 74 zur Umwelt und in Anwendung der allgemeinen, durch die schweizerische Stimmbürgerschaft immer wieder zum Ausdruck gebrachten Vorliebe für die Bahn gibt es zahlreiche Einzelmassnahmen, die den Binnenverkehr auf der Schiene stützen sollen und die in diesem Sinne durchaus demokratisch legitimiert und legal sind.

Aus unserer Sicht ist eigentlich eine gute Rahmenbedingung für den Binnenverkehr sehr viel wichtiger als eine abstrakte und leere gesetzliche Grundlage. Dass wir bei der LSVA beweglich bleiben und sie dereinst auch erhöhen könnten oder die schrittweise Neuordnung des Schienengüterverkehrs, welche die Schiene effizienter machen soll, oder Investitionen in Anschlussgeleise und in Terminalanlagen oder intensivierte Schwerverkehrskontrollen usw. - das alles sind Rahmenbedingungen, die viel unmittelbarer wirken als eine gesetzliche Grundlage. Es ist eigentlich das Bedürfnis nach Unterstützung solcher Rahmenbedingungen durch das Parlament, das den Bundesrat bewogen hat, zu dieser generell-abstrakten Norm, die ihm so nicht konkret hilft, Nein zu sagen. Wenn wir also Nein sagen, ist es eigentlich gleichzeitig ein Hilfeschrei: Helfen Sie uns doch, z. B. beim Güterverkehrsgesetz und bei den zahlreichen Vorlagen, die wir Ihnen beantragen.

Eine zusätzliche Verlagerung im Binnenverkehr könnte nur mit zusätzlichen Subventionen erreicht werden. Ich wäre ja noch so gerne bereit, solche zu unterbreiten, aber wir müssten dann irgendetwas anderes beim öffentlichen Verkehr wieder einschränken. Das ist das fürchterliche Dilemma, das sich in diesen Jahren des Sparens in der Brust eines Verkehrsministers abspielt.

Das neue, eigenwirtschaftlich betreibbare Netz umfasst 323 Bedienungspunkte. Zusätzlich wurden als Ergebnis der intensiven Verhandlungen, die Herr Béguelin erwähnt hat, 170 flexible Kundenlösungen gefunden, und SBB Cargo wird über dieses Netz auch künftig 5150 Waggons pro Tag befördern. SBB Cargo transportiert also immer noch 96 Prozent der Menge vor der Restrukturierung. Es ist, wie Herr Béguelin gesagt hat, durch die Verhandlungen, in die SBB Cargo getrieben wurde, eine positive Dynamik entstanden, und es gibt einige sehr schöne Beispiele, bei denen sogar eine Verbesserung des Angebotes erfolgt ist.

Die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist also auch im Binnenverkehr durchaus erstrebenswert. Eine zusätzliche Verlagerung könnte aber nur mit zusätzlichen Subventionen erreicht werden, und diese Mittel müssten anderswo kompensiert werden, weswegen der Bundesrat zur Motion Nein sagt, ohne zum Gedanken der Verlagerung im Binnenverkehr Nein sagen zu wollen; ganz im Gegenteil.