Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-03-16
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-16
Wortprotokoll
Angesichts des Umstandes, dass ich den Strassentransport repräsentiere, ist es unausweichlich, dass ich zu dieser Motion das Wort ergreife.
Hätte Herr Gentil in seiner Motion formuliert, was er jetzt dargelegt hat, hätte ich unter Umständen schweigen können. Wenn er effektiv nichts anderes will als eine gesetzliche Grundlage, welche den Modalsplit im Binnenverkehr definiert, dann hätte man ohne weiteres darüber sprechen können. Aber er will mehr. Er will die Verlagerung der Güter auf die Schiene im Binnenverkehr flächendeckend gewährleisten, das heisst so, wie es da steht: Es gibt auch im Binnenverkehr keine Strassengütertransporte mehr. Das ist der Text, wie er uns vorgelegt wurde.
Ich bin daher aus zwei Gründen gegen die Annahme der Motion und danke dem Bundesrat für den Antrag auf Ablehnung.
Zunächst einmal gibt es einen rein juristischen Grund: Wir haben in Artikel 84 Absatz 2 unserer Bundesverfassung einen Verlagerungsauftrag. Er lautet wie folgt: "Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene." Ich frage mich als Jurist ernsthaft, ob der Bund, nachdem diese explizite Norm so und nicht anders in der Verfassung steht, die Kompetenz hätte, über diese Verfassungsbestimmung hinaus noch Verlagerungsveranstaltungen im Inland ohne explizite zusätzliche Verfassungsgrundlage zu machen. Das ist eine Frage, die für mich mindestens einer ausgedehnten und tiefgreifenden Untersuchung wert wäre. Auf alle Fälle muss ich Ihnen deutlich sagen, dass der jetzige Verfassungsauftrag - und nur über den hat das Volk ja im Bereich der Verlagerung abgestimmt - nur den Gütertransit von Grenze zu Grenze betrifft, nicht den Binnenverkehr. Wenn man also eine Veranstaltung machen wollte, dann wäre es eine Motion auf Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung. Eine solche liegt nicht vor.
Weiter: Ich begreife Herrn Gentil, dass er - auch aus gewerkschaftlichen Gründen - im Nachgang zu dieser Übung von SBB Cargo versucht, den Anteil der Bahn und die entsprechenden Arbeitsplätze zu verteidigen; das ist legitim, das verstehe ich gut. Aber so, wie er die Motion formuliert, schiesst er weit über das Ziel hinaus. Es ist in einem kleinen Land wie der Schweiz undenkbar, eine komplette Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu veranstalten. Herr Gentil hat es selbst gesagt: Er will auch kein Anschlussgeleise vor jedem Haus.
Aber ich bin der Auffassung, wir sollten nicht durch gesetzliche Bestimmungen im Voraus das Gespräch abwürgen, das zwischen den Partnern begonnen hat und bei dem wir abzuschätzen versuchen, ob es objektive Möglichkeiten gibt, um zu sagen, der Modalsplit gereiche zum Vorteil der Strasse in diesem Bereich und zum Vorteil der Bahn in jenem Bereich. Überlassen Sie diese Arbeit den am Markt Betroffenen. Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber sagen kann, wo die Grenze zwischen der Gerechtigkeit für die Bahn und für die Strasse zu ziehen ist. Das ist schwierig. Auf alle Fälle bin ich der Auffassung, dass es absolut richtig ist, dass in dieser kleinräumigen Schweiz die Strasse ihren Anteil hat.
Abgesehen davon darf ich Herrn Gentil daran erinnern, dass auch die Strassentransporteure das honorieren, was die Bahn effektiv kann und besser kann als die Strasse. Schauen Sie, es gibt grosse Investitionen bei den Transportunternehmungen, welche zum Beispiel - weil ein Nachtfahrverbot besteht - den Nachtsprung zwischen der Ostschweiz und der Westschweiz mit Ganzzügen veranstalten. Unter Tag werden Sammeltransporte in der Ostschweiz zusammengeführt, werden in Wil in einen Ganzzug verpackt, der über Nacht nach Genf fährt; und von Genf kommt ein Zug nach Wil. Solche Dinge, welche von den Transporteuren finanziert werden, gibt es einige und je länger je mehr. Das Problem der Bahn, Herr Gentil, ist nicht, dass die Strasse gegen die Bahn ist, sondern dass die Bahn versuchen muss, zuverlässiger, flexibler, kompetitiver zu werden. Es geht mir nicht darum, andere schlecht zu machen - man wird dadurch nicht besser -, aber hier sind Massnahmen angezeigt, die man treffen kann, bevor man gesetzlich in die Geschichte eingreift.
Ich halte die Motion aus der Sicht von Herrn Gentil für legitim, in der Sache aber für unbegründet, und bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen.