Hofmann Hans · Ständerat · 2006-03-20
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-20
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich mich als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation zu dieser Interpellation von Kollegin Anita Fetz trotz der gelichteten Reihen noch kurz äussere, weil die GPDel nach der Veröffentlichung des Berichtes des NFP 42+ natürlich ebenfalls angegangen worden ist.
Im Jahre 1999 veröffentlichte die Geschäftsprüfungsdelegation einen Bericht über die Beziehungen, welche die schweizerischen Nachrichtendienste in der Zeit der Apartheid mit Südafrika unterhielten. Aufgrund immer neuer sogenannter Enthüllungen in den Medien, aber auch infolge parlamentarischer Interventionen nahm die GPDel das Dossier im Jahre 2002 wieder auf, vertiefte und vervollständigte ihre Untersuchungen und veröffentlichte 2003 einen zweiten abschliessenden Bericht. Die GPDel hatte sich dabei gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag nur mit den Nachrichtendiensten zu befassen. Für beide Berichte schöpfte die Delegation alle für sie in der Schweiz verfügbaren Informationsquellen aus und machte auch von ihren erweiterten Informationsrechten vollen Gebrauch. In ihrem Bericht von 2003 beanstandete die Delegation, dass sich die Nachrichtendienste gegenüber dem Regime von Pretoria wenig kritisch und teilweise sogar wohlwollend verhalten hatten. In den Augen der Delegation stand diese Haltung im Widerspruch zur offiziellen Politik des Bundesrates, der die Rassentrennung in Südafrika wiederholt verurteilt hatte. Die Delegation zeigte auf, dass die Kontakte der schweizerischen Nachrichtendienste mit Südafrika während langer Jahre jeglicher politischen Kontrolle entzogen waren. In ihrem Bericht hielt die Delegation auch fest, dass diese Kontakte unter dem Gesichtspunkt der schweizerischen Neutralitäts- und Aussenpolitik fragwürdig waren.
Die GPDel hat nun die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogrammes 42+, welches die Beziehungen Schweiz/Südafrika untersuchte, zur Kenntnis genommen. Was die Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen Nachrichtendiensten und Südafrika betrifft, bringen die Untersuchungen des NFP 42+ tatsächlich neue Informationen an den Tag.
Dies dank der Einsicht in südafrikanische Archive, die zuvor nicht zugänglich waren. Diese neuen Elemente bestätigen jedoch die der Delegation bereits bekannten Fakten. Der Bericht NFP 42+ enthält kein Element, das die Delegation zu einer Korrektur ihrer Schlussfolgerungen von 2003 veranlassen würde. Diese behalten somit ihre Gültigkeit und werden durch den NFP-Bericht zusätzlich noch bestätigt. Für die Delegation sind die Lehren aus dieser Angelegenheit bereits weitgehend gezogen worden, da mittlerweile ja auch die politische Kontrolle über die Nachrichtendienste stark ausgebaut worden ist. Mit den Südafrika-Berichten der GPDel von 1999 und 2003 wurde auch die Öffentlichkeit umfassend orientiert.
Unter diesen Umständen erachtet es die Geschäftsprüfungsdelegation weder als nützlich noch als notwendig, auf politischer Ebene auf das Kapitel der Beziehungen zwischen den schweizerischen Nachrichtendiensten und dem Apartheidregime Südafrikas zurückzukommen. Nach Auffassung der Delegation liegt es nun an den Historikern, diese Vorkommnisse der Vergangenheit weiter zu erforschen und zu beurteilen.