Haering Barbara · Nationalrat · 2000-09-26
Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-26
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident, Sie weisen in Ihrem Votum und auch in Ihrer Antwort auf mein Schreiben vom 1. September darauf hin, dass die Definitionen der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten nur einen Teil der Realität darstellen und dass die Praxis im Feld sehr viel komplexer ist. Ich teile diese Ansicht. Das ist allerdings noch kein Grund, ein "Gnusch" zu machen, wie es das VBS in seinen verschiedenen Papieren an die Sicherheitspolitische Kommission getan hat. Ich möchte Ihnen deshalb zwei Fragen stellen.
1. Was gilt nun: Gilt der Text, der im Gesetz steht, nämlich dass sich die Schweiz nicht an "Kampfeinsätzen" zur Friedenserzwingung beteiligt? Dies würde ermöglichen, dass sie sich an logistischen Einsätzen zur Unterstützung von Friedenserzwingung beteiligt. Oder gilt, was Sie heute im Rat formuliert haben und was auch in der Antwort auf mein Schreiben vom 1. September steht, nämlich dass sich die Schweiz grundsätzlich unter Ausschluss der Friedenserzwingung an Massnahmen der Staatengemeinschaft beteiligt? Dies also meine erste Frage: Gilt, was Sie uns heute als Bundespräsident sagen, oder gilt, was das Gesetz ermöglicht?
2. Ich teile die Ansicht, dass die Realität im Feld komplex ist. Ich möchte Sie deshalb anfragen, ob Sie bereit sind, diese Praxis im Feld durch eine ausserparlamentarische Kommission begleiten zu lassen, wie dies eine lang erprobte Tradition der Schweizer Politik in sämtlichen Bereichen ist und wie es im Übrigen auch bei der Blauhelmvorlage vorgesehen war. Eine solche ausserparlamentarische Kommission könnte für das VBS ein wertvolles Reflexionsgefäss darstellen und in ausserparlamentarischen Kreisen das Vertrauen in die Einsatzpolitik des VBS stärken. Sie könnte gleichzeitig die Netze zwischen Aktivitäten der NGO und staatlicher Missionen verknüpfen.