Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-21
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-21
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Insofern könnte ich mir die Sache jetzt leicht machen und sagen: Wir werden das Thema dann anschliessend behandeln. Sie wünschen mehr Transparenz, das ist ja das Hauptanliegen dieser Motion. Sie wollen, dass der Bericht, den wir Ihnen im August des letzten Jahres vorgelegt haben, gewissermassen vertieft und ausgeweitet wird. Aber gewisse Aussagen, die Herr Kuprecht, der Sprecher der GPK, jetzt gemacht hat, darf ich nicht stehen lassen.
1. Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass sich seit dem Jahr 2000 die Anzahl der Neurentenbeziehenden beim Bund unter dem Landesdurchschnitt entwickelt hat. Somit kann keine Rede davon sein, dass der Bund in den letzten Jahren die Invalidenversicherung gewissermassen zur Lösung von sozialpolitischen Problemen oder Arbeitsmarktproblemen missbraucht hat. Dieser Behauptung muss ich klar widersprechen.
2. Der Bestand der Invalidenrenten in der Bundesverwaltung liegt heute noch leicht über dem Durchschnitt. Aber man muss wissen, was geschah - es wurde darauf hingewiesen -: Wir haben seinerzeit, als die Ruag, die Swisscom und die SRG aus dem Verbund ausgegliedert wurden, Invalidenbestände beim Bund zurückbehalten. Die haben sich natürlich niedergeschlagen und sind teilweise heute noch da. Wir installieren jedes Jahr 220 Stellen für die Eingliederung von erwerbsbehinderten Personen. Damit haben wir ein funktionierendes System, mit dem wir solche Menschen in die Arbeitswelt integrieren. Es ist nicht so, dass wir die Situation nicht kennen und dass wir nichts dagegen tun.
Wie ist das weitere Vorgehen? Zunächst einmal bin ich der Meinung, wir könnten oder sollten die Zahl dieser Arbeitsplätze erweitern - warum auch nicht? Aber was Herr David gesagt hat, stimmt natürlich: Das Zahlenwerk ist das eine, die Massnahmen sind das andere. Da liegt der Fokus beim Bund derzeit auf der Früherkennung der Ursachen von Abwesenheiten generell. Wir sind dabei, uns ein Bild zu machen zur Frage, ob nicht allenfalls eine gewisse Tendenz zur Chronifizierung und zur Verminderung der Ausfallzeiten erzielt werden könnte, wenn wir diese Phänomene durch eine Früherkennung zu erfassen versuchen. Daran arbeiten wir bereits. Das ist eine erste Voraussetzung. Mittels eines neuen Systems zur Datenerhebung und eines Reportings wollen wir auch die Führungskräfte im Bund auf dieses Thema sensibilisieren. Damit können wir vorbeugend wirken. Wir versprechen uns davon eine grosse Wirkung.
Wir haben auch schon einiges unternommen. Der Bundesrat wird sich der Situation noch in diesem Jahr mit einem Aussprachepapier vertieft annehmen. Er wird sich auch der Frage Absenzenmanagement und Betreuung annehmen. Wir werden uns gleichzeitig aber auch mit konkreten Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Invalidenleistungen sowie mit Gesundheitsvorbehalten bei der Risikoversicherung der beruflichen Vorsorge befassen. Wir werden es also gewissermassen auf die einzelnen Fälle und auf deren Bezug zu den bestehenden Versicherungen herunterbrechen müssen. Das ist bereits unterwegs. Diese Massnahmen sind zum Teil aufwendig, sie sind mit dem Erfassen der einzelnen Situation verbunden. Einige Ämter haben bereits entsprechende Massnahmen ergriffen, mit dem Ziel, insbesondere Mitarbeitende mit längeren Absenzen intensiver zu betreuen, um eben den Ausstieg aus dem Arbeitsprozess zu vermeiden respektive die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. zu sichern.
In diesem Sinne ist weit mehr unterwegs, als man jetzt durch die Intervention von Herrn Kuprecht hätte den Eindruck haben können. Das wollte ich hier doch noch deutlich machen.
Dieses gesagt habend, erkläre ich, dass der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt.