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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir trotz der fortgeschrittenen Zeit folgende kurze Bemerkungen: Das Kollegialitätsprinzip bedeutet, dass Entscheide der Regierung, ob auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene, als Beschlüsse des Kollegiums gefasst und dann auch als solche vertreten werden. Vor der Beschlussfassung sollen auch im Bundesrat die verschiedenen Meinungen und Überzeugungen vorgetragen und diskutiert werden, das ist für mich selbstverständlich. Punkt 1 der bundesrätlichen Antwort gibt diesbezüglich zu gar keinen Bemerkungen Anlass.

Ist der Entscheid des Kollegiums aber einmal gefasst, soll das Kollegium mit einer Stimme sprechen. Es ist dies die Voraussetzung, um zwischen den Regierungsmitgliedern ein gewisses Grundvertrauen, wie ich es nenne, zu schaffen. Dieses Grundvertrauen zwischen Regierungsmitgliedern ist Bedingung, damit in einem Kollegium offen diskutiert werden kann. Wenn man immer gewärtigen muss, anschliessend für seine Meinung an den medialen Pranger oder an welchen Pranger auch immer gestellt zu werden, legt man auch nicht mehr alle Argumente auf den Tisch, sondern man wartet einmal ab; oder die Diskussionen werden dann nicht mehr im Sitzungszimmer geführt. Eine Kollegialbehörde braucht eine gewisse Vertraulichkeit, um überhaupt in der Diskussion Kompromisse, Lösungen finden zu können. Damit habe ich auch gesagt, dass nicht nur eine Verletzung, eine Ritzung des Kollegialitätsprinzips, sondern auch eine Offenlegung des Abstimmungsverhaltens unseres Bundesrates dessen Glaubwürdigkeit schwächen würde.

Was ist nun zu tun? Die heutige Polarisierung ist hausgemacht und wird vor allem von jenen Exekutivmitgliedern geschürt, die das Kollegialitätsprinzip schwächen wollen, weil es ihrem politischen Konzept widerspricht. Was ist zu tun? Was können wir als Gesetzgeber tun? Vertrauen, den Willen zur Zusammenarbeit und damit letztlich den Erfolg einer Exekutive, gleich welcher Stufe, kann man durch Gesetz oder Verordnung weder befehlen noch sicherstellen. Dies ist auch für den Bundesrat so.

Als Gesetzgeber können wir vor allem die Departemental- oder Kollegiumsgeschäfte festlegen, wie wir auch die Stellung des Präsidenten präzisieren können. Der grosse Rest ist Sache des Kollegiums, welches die notwendige Selbstkontrolle ausüben muss. Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes ist aber die Auswahl und Wahl der Bundesratsmitglieder. Jene, die sich wählen lassen, kennen die Regeln des Kollegialitätsprinzips, und bei vorheriger Nichtbestreitung des Kollegialitätsprinzips darf davon ausgegangen werden, dass die Kandidaten und künftigen Bundesratsmitglieder bereit sind, die Spielregeln auch nach der Wahl einzuhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, so sind nicht die Grundsätze des Kollegialitätsprinzips zu ändern, sondern es sind bei der Auswahl der Exekutivmitglieder die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.