Lexipedia

Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-03-21

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Es ist nicht so, dass ich gänzlich unbefriedigt wäre, aber doch so, dass ich eben gerne eine Diskussion möchte. Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Meine Interpellation hat keinen Bezug zu bestimmten Mitgliedern des Bundesrates, sondern lediglich zum Bundesrat als Ganzem, als Kollegium, als Staatsorgan. Dieser Vorstoss ist getragen von der Sorge um den Erhalt unserer staatlichen Institutionen, Grundsätze und Prinzipien, soweit sie für unser Land nach wie vor von tragender Bedeutung sind. Und dies trifft auf das Kollegialprinzip zweifelsohne zu.

Zunächst nehme ich mit Genugtuung zur Kenntnis, Herr Bundespräsident, dass der Bundesrat mit der von mir dargelegten Umschreibung des Kollegialprinzips einverstanden ist. Diese erfolgte ja in Anlehnung an den Kommentar von Professor Kurt Eichenberger. Der Bundesrat hält dann fest, die Auffassung des von mir zitierten Professors, wonach die Idee des Kollegiums auf Einhelligkeit und Übereinstimmung tendiere, gehe zu weit. Ich kann diese Auffassung des Bundesrates nicht teilen, denn Professor Eichenberger spricht ja nur von einer Tendenz. Selbstverständlich - und ich lege Wert auf diese Feststellung - sollen auch in den Bundesrat beziehungsweise im Bundesrat unterschiedliche Auffassungen und Meinungen eingebracht und ausdiskutiert werden, und dies nicht etwa nur zu Tagesgeschäften.

Entscheidend sind aber die Bereitschaft und der Wille zum Konsens. Dies wiederum bedingt nach meiner Auffassung, dass die Mitglieder des Bundesrates zwar weiterhin ihrer Partei angehören und sich in dieser auch verankert und wohl fühlen dürfen, dass sie sich aber eben doch in einem gewissen Ausmass von der Partei gleichermassen abheben sollen. Das Kollegium - oder, besser gesagt, das Staatsorgan Bundesrat - steht eigentlich ausserhalb der politischen Parteien. Daher darf es für die Tätigkeit der Bundesrätinnen und Bundesräte im Kollegium Bundesrat weder eine generelle Verpflichtung, beispielsweise auf ein Parteiprogramm, noch eine spezielle Verpflichtung in Bezug auf ein konkretes politisches Vorhaben geben. Die Verpflichtung, im übergeordneten Interesse des Landes zu tragfähigen Entscheidungen zu kommen, aber auch die Verpflichtung zur Solidarität als Angehöriger des Kollegiums derogieren nach meiner Auffassung die Bindung an die eigene Partei.

Die zweite Frage der Interpellation ging dahin, ob der Bundesrat die Auffassung teile, dass das Kollegialprinzip in letzter Zeit zunehmend strapaziert und teilweise auch verletzt wurde. Der Bundesrat beantwortet diese Frage zwar nicht explizit, und ich nehme ihm dies auch nicht übel - man kann ja schliesslich auch zwischen den Zeilen lesen. Hingegen möchte ich den Begriff des Gleichgewichts aufnehmen, den der Bundesrat bei der Beantwortung von Frage 2 und dann übrigens auch von Frage 3 verwendet. Die Umsetzung des Kollegialprinzips, so der Bundesrat, setze ein Gleichgewicht voraus. Von Gleichgewicht spricht man üblicherweise dann, wenn zwei Pole etwa gleich stark sind, sodass sie sich ungefähr die Waage halten. Pole und damit Polarisierung sollte es im Bundesrat aber gerade nicht geben; unterschiedliche Beurteilungen und Auffassungen ja, Polarisierung nein. Ich nehme daher nicht an, dass der Bundesrat den Begriff Gleichgewicht in diesem Sinne versteht, sondern eben im Sinne eines ehrlichen Bemühens um konsensuale Lösungen und im ebenso ehrlichen und von aussen auch so wahrnehmbaren Bemühen, sich voll und ganz hinter den gefällten Entscheid zu stellen, falls ein allseitiger Konsens nicht zustande gekommen ist.

Aus der Antwort zu Frage 3 geht hervor, dass der Bundesrat die Ursachen für die Strapazierung des Kollegialprinzips in der "Polarisierung der politischen Debatte" erblickt, die zunächst von den "Akteuren", gemeint sind wohl wir Politikerinnen und Politiker, verursacht und von den Medien entsprechend transparent gemacht und verstärkt werde. Zunächst ist festzuhalten, dass der Bundesrat selber natürlich viel zur Vermeidung bzw. Entschärfung der Polarisierung beitragen kann, wenn er das Kollegialprinzip so handhabt und lebt, wie sich dies aus seiner Antwort ausdrücklich oder eben durch entsprechende Interpretation selber ergibt.

Im Übrigen sind mit der Antwort auf Frage 3 zunächst zwei Dinge angesprochen, nämlich der Bezug des Kollegialprinzips zum Konkordanzsystem und sodann das Verhältnis zu den Medien. Das Konkordanzsystem, das notabene nicht in der Verfassung festgeschrieben ist, besagt bekanntlich, dass die wichtigsten politischen Kräfte in der Regierung vertreten sind. Konkordanzsystem und Kollegialprinzip, so meine ich, stehen in einer Beziehung zueinander. Man kann sie so umschreiben, dass das Konkordanzsystem das Kollegialprinzip geradezu bedingt.

Diese Konstellation macht aber letztlich nur dann Sinn, wenn das Kollegialprinzip im Konkordanzsystem gleichermassen seine Fortsetzung findet, und zwar dergestalt, dass die Lösungen, auf welche sich das Kollegium Bundesrat geeinigt hat, im Grundsatz auch im Parlament eine Mehrheit finden. Selbstverständlich gilt dies nicht für jeden Entscheid des [PAGE 240] Bundesrates. Ich meine, es gelte vor allem für Entscheide in Bereichen, welche mit Blick auf die Staatsziele nach Artikel 2 unserer Bundesverfassung von grundlegender Bedeutung sind. Von daher gesehen sind natürlich auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier und insbesondere wir Angehörigen des Ständerates in die Pflicht genommen.

Was sodann das Verhältnis zu den Medien anbetrifft, so könnte man diesbezüglich natürlich tagelang diskutieren. Ich halte es da mit dem alten Briest aus Theodor Fontanes "Effi Briest": "Das ist ein zu weites Feld." Für heute nur folgende Bemerkung: Wenn es im Bundesrat keine Polarisierung gibt, dann kann eine solche von den Medien auch nicht wiedergegeben werden.

Mit meiner Frage 4 habe ich nicht an gesetzliche Massnahmen oder Ähnliches gedacht. Es ist ohnehin ein Irrglaube, in der Politik, vor allem im institutionellen Bereich, alles mit Gesetzen regeln zu können. Die Frage wurde mit Blick auf das Thema Staatsleitungsreform gestellt, das wir vor wenigen Jahren leider beerdigt haben. Aber wenn dieses Thema je einmal wieder aufgegriffen werden sollte, dann könnte eine Reform sicher nicht in Richtung einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte gehen.

Es geht beim Kollegialprinzip letztlich um die Autorität des Bundesrates. Autorität ist jeder Führung immanent, und der Bundesrat ist ja nach der Bundesverfassung die "oberste leitende und vollziehende Behörde". Autorität kommt von "auctoritas", und das ist eben nicht einfach gleichbedeutend mit obrigkeitlich verfügtem Willen, sondern hat auch die Bedeutung von Glaubwürdigkeit und Würde.