Lexipedia

Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-03-21

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21

Wortprotokoll

Auf der ersten Seite der Botschaft stellt der Bundesrat den Antrag, mein Postulat 04.3135 betreffend Prioritäten in der Verkehrserschliessung aufgrund der vorliegenden Botschaft abzuschreiben. Da die Vorlage des Bundesrates nicht den Intentionen meines Vorstosses entspricht, hätte ich diesen Antrag bekämpfen müssen. Ich darf aber feststellen, dass die Kommission Beschlüsse gefasst hat, nach denen ich der Abschreibung des Postulates sicher zustimmen kann. Ziel des Infrastrukturfonds ist es, die heutige Verkehrsfinanzierung zu verstetigen, sie planbarer und längerfristig verlässlicher und sicherer zu machen. Die vom Bundesrat in diesem Sinne zu privilegierenden Investitionen betreffen erstens die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, zweitens die Beseitigung von Engpässen und drittens Investitionen in den öffentlichen und privaten Verkehr in den Agglomerationen. Es ist unbestritten, dass diese Probleme gelöst werden müssen. Ebenso unbestritten ist, dass endlich Treibstoffgelder für die Grunderschliessung zweckgebunden werden müssen.

Nicht akzeptieren kann man, wenn sich die Grunderschliessung schwergewichtig auf die Agglomerationen konzentriert und in der Fläche vernachlässigt wird. Wenn ich hier von der Grunderschliessung in der Fläche spreche, so spreche ich nur von den Hauptachsen, nicht von der Erschliessung abgelegener Siedlungen, also beispielsweise von der Strecke Chur-Oberalppass, nicht aber von Verbindungen nach Vals, Brigels, Obersachsen - ich erwähne bewusst diese Regionen, da Sie ja in diesem Herbst dort zu Gast sein werden und das dann auch vor Ort werden anschauen können.

Wenn wir von der Finanzierung der in diesem Sinne verstandenen Grunderschliessung sprechen, so müssen wir eine ausgewogenere Restbelastung der Bevölkerung in den einzelnen Kantonen anstreben. Heute divergiert die Belastung bei einem nationalen Durchschnitt von rund 600 Franken zwischen 300 und 1400 Franken pro Kopf der Bevölkerung. In den am meisten belasteten Kantonen - es sind dies die Berg- und Randgebiete - ist die Substanzerhaltung in der Grunderschliessung heute durch diese enorme Belastung infrage gestellt. Es gilt dabei zu bedenken, dass diese Grunderschliessung dem ganzen Land zugute kommt. Eine Nationalstrasse durch das Urnerland wird also nicht nur von Urnern, eine Strasse ins Engadin nicht nur von Bündnern, eine Brünigstrasse nicht nur von Bernern und Obwaldnern genutzt.

Bei der Beurteilung der Vorlage sind in Bezug auf die Prioritäten zwei Dinge auseinander zu halten: Einerseits gibt es die Prioritäten beim Ausbau; hier ist auf die Verkehrsbedürfnisse abzustellen, und es ist auch für mich klar, dass die Priorität bei den Agglomerationen liegen muss. Andererseits geht es um die Priorität bei der Finanzierung. Hier sind Regelungen zu finden, die einigermassen ausgewogen und gerecht sind. Die heutigen, unausgewogenen Belastungen hängen mit vielen Fragen zusammen: mit den topografischen Verhältnissen, mit der geringen Bevölkerungsdichte, vor allem aber auch mit der Klassierung der Strassen. Gemäss NFA werden Nationalstrassen in Zukunft zu hundert Prozent vom Bund finanziert, Hauptstrassen verstärkt durch die Kantone. Anders gesagt: Kantone mit vielen Nationalstrassen kommen besser weg als Kantone mit vielen Hauptstrassen. Tendenziell, kann man sagen, weisen die Agglomerationen ein günstigeres Verhältnis zwischen bundesfinanzierten und kantonsfinanzierten Strassen auf als die Berg- und Randgebiete.

Viele der heutigen Klassierungen sind nur schwer nachvollziehbar. Warum ist beispielsweise die Simplonstrasse eine Nationalstrasse, die Malojastrasse aber nur eine Hauptstrasse? Man könnte eine ganze Reihe von Beispielen aufführen. Der Sachplan wird ja gegenwärtig überarbeitet. Unser Rat darf sich mit dieser Problematik im nächsten Jahr in Zusammenhang mit dem Netzbeschluss auseinander setzen.

[PAGE 219]

Heute geht es darum, dass wir einerseits den Weg frei machen für nötige bauliche Massnahmen in den stark verkehrsbelasteten Gebieten unseres Landes, dass wir aber anderseits auch die Mittel nicht derart konzentrieren, dass die Substanzerhaltung in der Fläche verunmöglicht wird. Ich meine, die Kommission hat hier eine gute Arbeit geleistet. In einer Sonntagszeitung wurde dies bestritten. Man investiere zu viel in den Berg- und Randgebieten, wurde gesagt. Dem ist entschieden entgegenzutreten. Die über den Infrastrukturfonds gesicherten Mittel für die Substanzerhaltung in den Berg- und Randgebieten für die nächsten 20 Jahre sind nämlich geringer als das, was wir jetzt in dieser Vorlage für die Startphase vorsehen, also für dringliche Massnahmen im Bereich Schienenverkehr. Es sind dort etwa 2 Milliarden Franken, und hier sind wir klar darunter. Man muss diese Dinge, glaube ich, schon richtig und sachlich diskutieren.

Die Konzentration der Mittel aus Treibstoffgeldern auf die Schiene ist für einige Leute ein Problem. Es ist in der Tat schwierig, den Leuten in den bahnlosen Talschaften, die auf das Auto angewiesen sind und tendenziell mehr für Treibstoff ausgeben, zu erklären, dass ihre Steuergelder für Bahnen ausgegeben werden und nicht für die Substanzerhaltung bezüglich der Zufahrt in ihre Talschaften. Ich meine, gerade hier hat die Kommission gute Entscheidungen getroffen. Man steht zu den Investitionen in die Schiene, weil sie die Strassen entlasten und damit mithelfen, Umweltbelastungen zu reduzieren und Strasseninvestitionen einzusparen. Man steht aber auch zur Sicherung einer flächendeckenden Grunderschliessung, ich möchte sagen, Haupterschliessung in der Fläche.

Offenbar gibt es nun von verschiedenen Seiten schon Referendumsdrohungen. Es ist zu hören, man investiere zu wenig in die Agglomerationen; man gebe zu viel für Randgebiete aus; man gebe zu viel für die Schiene aus usw. Ich persönlich bin überzeugt: Wer Sachpolitik betreibt, hat keine Anhaltspunkte für ein Referendum, weder links noch rechts, weder in den Agglomerationen noch in den Berg- und Randgebieten. Ich meine, der Kommission sei es gelungen, die Grundlagen zu schaffen, um eine effiziente und rasche Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen zu ermöglichen. Es scheint mir wichtig, dass dieser Konsens nicht zerredet wird, sondern dass die Vorlage wenn möglich unverändert verabschiedet wird. Nur so kommen wir in diesem Bereich einen entscheidenden Schritt weiter.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und damit dem einstimmig verabschiedeten Antrag der Kommission zu folgen.