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Maissen Theo · Ständerat · 2006-03-21

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied darf ich als Erstes meinen Dank und auch ein Kompliment an die Kommission aussprechen, welche dieses Geschäft vorberaten und gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wesentlich verändert hat. Die Vorlage des Bundesrates war von der Substanz her auch bereits recht beachtlich, wenn man die finanzielle Substanz betrachtet. Hingegen ist es der Kommission gelungen, Aspekte zu integrieren, die in der bundesrätlichen Vorlage nicht enthalten waren, nämlich Anliegen bezüglich der Randregionen und Berggebiete. Damit erhält für mich diese Vorlage eine positiv zu würdigende Ausgewogenheit.

Erlauben Sie mir doch noch kurz zwei, drei Bemerkungen zur Botschaft des Bundesrates. Auf Seite 770 der Botschaft lesen wir: "Die Randregionen und Berggebiete der Schweiz verfügen über eine gute und ausreichende Verkehrserschliessung." Das stimmt, wenn man das Netz betrachtet. Man kann sagen, dass das Netz der Strassen im Berggebiet einigermassen ausreichend ist. Eine Frage ist dann noch die Klassifizierung, die bereits von Vorrednern angesprochen worden ist. Aber was an vielen Orten natürlich nicht ausreichend gelöst ist, ist die Frage der Umfahrungen zur Entlastung der Siedlungsgebiete. Es braucht nicht neue Netze an sich, aber es braucht weitere Umfahrungen, die die Siedlungsgebiete entlasten.

Ein Gedanke zum öffentlichen Verkehr im Berggebiet: Es ist tatsächlich so - das wird in der Botschaft auch festgehalten -, dass in den Rand- und Berggebieten ein wesentlicher Teil des öffentlichen Verkehrs auf der Strasse erfolgt, mit Bussen, Postautos; aber wir haben in den Berggebieten auch die Bahninfrastruktur. Mit diesem Fonds wird bezüglich der Rand- und Berggebiete jedoch ausschliesslich das Strassennetz angesprochen. Die Begründung finden wir in der Botschaft, auf Seite 775, wo es heisst: "Eine Unterstützung des Schienenverkehrs in Randregionen und Berggebieten mit zweckgebundenen Strassenmitteln ist nicht möglich, weil dafür - anders als beim Agglomerationsverkehr - keine Verfassungsgrundlage besteht." Es wird dann in der Botschaft darauf hingewiesen, dass eine Korrektur dieses Mangels - dieser wurde auch von Kollege Ernst Leuenberger angesprochen - über die laufende Bahnreform 2 erfolgen könne. Da, Herr Bundespräsident, erwarte ich, dass diese Korrektur zugunsten der Bahninfrastruktur in den Rand- und Bergregionen dann auch im Rahmen der Bahnreform 2 bzw. über den 9. Rahmenkredit tatsächlich erfolgt, weil sie hier nicht erfolgen kann.

Zur Vorlage der Kommission: Es geht einmal um 20 Milliarden Franken, welche das Nationalstrassennetz betreffen, welche den Agglomerationsverkehr betreffen. Zweifelsohne bringen diese 20 Milliarden Franken mindestens teilweise auch einen Nutzen für die Rand- und Bergregionen. Aber wenn man die Proportionen betrachtet, sieht man, dass von der Kommission für den Planungszeitraum von 20 Jahren lediglich zusätzlich 800 Millionen Franken explizit für die Rand- und Berggebiete vorgesehen sind. Das betrifft jedoch flächenanteilmässig in der Schweiz zwei Drittel der Landesfläche. Wenn man das dem Bedarf gegenüberstellt, der an und für sich im Hauptstrassennetz in diesen Gebieten besteht, dann muss man sehen, dass das nicht ausreichend ist.

Wir haben eine Erhebung gemacht, nicht flächendeckend in allen Kantonen, aber doch in wesentlichen Kantonen, die einen grösseren Teil Hauptstrassen haben. Dort wird für die nächsten 15, 20 Jahre ein Bedarf von mindestens 1,6 Milliarden Franken für die Hauptstrassen ausgewiesen. Nun hat der Bundesrat in der Botschaft zugesichert, dass er zusätzlich zu dem, was heute gemacht wird, die Mittel aus der Erhöhung der Erträge der LSVA ab 2008 für die Rand- und Berggebiete verwenden würde. Das sind jährlich 33 Millionen Franken, und zudem sind zusätzlich noch 12 Millionen Franken über die NFA vorgesehen. Ich bin der Kommission sehr dankbar, dass das, was der Bundesrat in der Botschaft in Aussicht gestellt, aber gesetzlich nicht fixiert hat, nun in Artikel 12a festgelegt ist. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.

Noch ein kurzer Gedanke, der noch nicht angesprochen worden ist: der Zusammenhang mit anderen Politikbereichen. Wir reden hier von Verkehrspolitik, aber wir reden hin und wieder auch von Regionalpolitik. Wir werden voraussichtlich in der nächsten oder spätestens in der übernächsten Session über die neue Regionalpolitik sprechen. Dort [PAGE 224] geht es um einen Betrag von jährlich 70 bis 80 Millionen Franken. Wir müssen uns nun aber bewusst sein, wenn wir von Regionalpolitik sprechen - es gibt auch Leute, Professoren, die finden, es brauche überhaupt keine Regionalpolitik mehr auf Bundesebene -, dass wir in anderen Politikbereichen, also z. B. hier mit der Verkehrspolitik, viel mehr Regionalpolitik betreiben, als wir es mit der Regionalpolitik im engeren Sinne tun. Was machen wir hier z. B. mit diesen 6 Milliarden Franken für den Agglomerationsverkehr? Hier beseitigen wir Engpässe - das sind Kosten der Enge, die in Zentren entstehen - mit Mitteln des Bundes. Das ist nichts anderes als Regionalpolitik. Für diese Regionen entsteht ein effektiver Nutzen.

Welche Konsequenzen hat das raum- und regionalpolitisch? Wir müssen uns bewusst sein, dass wir mit dieser regionalpolitisch induzierten Verkehrspolitik Engpässe beheben; wir beheben damit Nachteile der Konzentration. Wenn wir diese Nachteile beheben, steigern wir gleichzeitig wieder die Attraktivität dieser Räume. Wir haben einen Effekt für eine weitere Zentralisierung. Die Frage ist nun raumordnungspolitisch: Ist das erwünscht oder nicht? Haben wir dazu ein Korrektiv? Wenn wir uns über dieses Korrektiv unterhalten, Herr Bundespräsident: Ist es heute ein Vorteil, dass auch die Raumplanung im gleichen Departement angesiedelt ist wie die Verkehrspolitik? Ich erwarte von der Raumordnungspolitik Ihres Departementes, dass man sich auch Gedanken macht, inwieweit im Bereich der Verkehrspolitik Korrektivmassnahmen für diese zusätzlichen regionalpolitischen Förderungseffekte vorzusehen sind.

Ich erwarte, dass diesbezüglich gehandelt wird. Ein Teil ist zugesichert, den machen wir hier - und da danke ich der Kommission nochmals -, indem wir auch den Rand- und Berggebieten etwas zuhalten, wo man die Kosten der Weite hat, und indem wir mit dem Vorschlag der Kommission ein gewisses Korrektiv machen. Aber ich selber mache mir schon gewisse Sorgen darüber, dass man in der Botschaft über diese regional- und raumordnungspolitischen Effekte der Verkehrspolitik nicht spricht. Ich frage mich, ob man sich dieser Problematik nicht bewusst ist. Deshalb erlaube ich mir hier, diese Anliegen zu deponieren, Herr Bundespräsident.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten. Denn wie ich eingangs erwähnt habe, finde ich die Vorlage ausgewogen und gut durchdacht. Ich hoffe, dass sie mit möglichst wenigen Veränderungen im Rat zuhanden des Zweitrates durchgeht.