Heberlein Trix · Ständerat · 2006-03-22
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal festhalten, dass Artikel 14 Absatz 3 eine weitere Bestimmung zum Datenschutz ist. Dort wird gesagt, dass Daten, die mittels elektronischer Datenträger oder in elektronischer Form geliefert werden, verschlüsselt werden müssen und dass sie, nachdem sie für Zwecke der Statistik benutzt worden sind, gelöscht werden müssen. Dies ist eine weitere Bestimmung, mit der sichergestellt wird, dass die Daten nicht unbefugt verwendet werden können.
Noch zu Artikel 19 und zum Wohnungsidentifikator: Absatz 2 von Artikel 19 wurde aufgenommen, um allfälligen Problemen beim Wohnungsidentifikator Rechnung zu tragen. Wie erwähnt ist diese Zuordnung für die grossen Städte sehr aufwendig, doch müssten auch sie, wenn nicht elektronisch, so doch manuell, die Zuordnung Person/Haushalt im Hinblick auf die Volkszählung 2010 fertig stellen - wie immer sie dies tun wollen. Es wird ihnen hier offen gelassen, ob sie das bereits elektronisch oder noch einmal manuell machen wollen.