Heberlein Trix · Ständerat · 2006-03-22
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob die anderen Vertreter des Minderheitsantrages diesen auch zurückziehen wollen, denn Artikel 12 ist wirklich ein umstrittener Artikel, der in der Vernehmlassung von verschiedensten Kreisen eben auch ganz klar abgelehnt wurde. Er versteht sich als ergänzende Bestimmung zur Regelung der Meldepflicht der Bevölkerung gemäss Artikel 11. Er soll nur subsidiär angewendet werden, nämlich dann - dies möchte ich hier klar betonen -, wenn die betroffene Person die Auskunft nicht freiwillig erteilt oder sie sonst nirgends erhältlich ist.
Diese subsidiäre Meldepflicht ist in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik gestossen, weil sie auch einen erheblichen Aufwand verursacht - ich wollte dann eben auf die Begründung des Minderheitsantrages verweisen. Kantone und Gemeinden haben diese Regelung, diese subsidiäre Pflicht, unterstützt, da sie sonst keine Grundlage haben, um zu den verlangten Informationen zu kommen. Die Kantone, die bereits weiter gehende Vorschriften haben, können diese selbstverständlich beibehalten.
Ich beantrage Ihnen hier, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen - auch wenn es unterdessen keinen Minderheitsantrag mehr gibt.