Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-22
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-22
Wortprotokoll
Ihr Kommissionssprecher hat das Wesentliche gesagt. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, dieser Fassung zuzustimmen, auch den kleinen Änderungen, die Sie in Bezug auf die Haftpflichtbestimmungen vorgenommen haben. Damit können wir uns selbstverständlich einverstanden erklären.
Die ganze Regelung ist eine Folge der Bologna-Erklärung, die die Schweiz auch unterschrieben hat. Gemäss dieser Erklärung sollen die Hochschulstudiengänge bis 2010 auf ein zweistufiges Bachelor/Master-Modell umgestellt werden, damit die Studiengänge, wie es heisst, transparenter und besser aufeinander abgestimmt werden und die Mobilität der Studierenden gefördert wird. Das ist der Grund, weshalb wir diese Anpassung auch im Anwaltsgesetz vornehmen müssen - weil da andere Voraussetzungen enthalten sind, die noch auf den alten Studienabschlüssen beruhen.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Master als Notwendigkeit für den Registereintrag einhellig begrüsst wird. In Bezug auf die Zulassung zum Anwaltspraktikum mit dem Bachelor sind verschiedene Meinungen vorhanden. Wir sind der Auffassung, dass man das zulassen sollte. Das gibt eine grössere Flexibilität in der Studiengestaltung und Ausbildungsgestaltung. Ich darf aber darauf hinweisen, dass für niemanden eine Verpflichtung besteht, einen Bachelor in ein Praktikum zu nehmen. Wenn jemand andere will, gilt hier auch die Freiheit des Arbeitgebers. Denn solche Bedenken sind aufgekommen, und darum möchte ich das hier noch richtig stellen.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung haben die Kantone Bedenken, dass sie allenfalls zur Haftung gezwungen würden, wenn hier keine genügende Versicherung abgeschlossen würde. Ich glaube, das hat Ihr Kommissionssprecher hier auch bereits richtig gestellt, sodass wir dieser Fassung Ihrer Kommission zustimmen können.
Wir bitten Sie, auf das Gesetz einzutreten und die Anträge der Kommission zu unterstützen.