Frick Bruno · Ständerat · 2006-03-23
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Herr Béguelin hat Recht, wenn er anführt, dass wir das Grounding und die wirtschaftliche Zerstörung der Swissair aufarbeiten müssen. Wir erinnern uns an die Bilder, die uns bewegten und nun im Film "Grounding" wieder aufleben. Wir erinnern uns, wie wir uns direkt dafür schämten, dass 40 Swissair-Flugzeuge in Kloten säuberlich wie in einem Armeefahrzeugpark aufgereiht waren. Wir erinnern uns, wie weltweit Tausende von Passagieren mit wertlosen Swissair-Tickets abgewiesen wurden. Wir erinnern uns, wie Piloten und Hostessen erst in ihr Hotelzimmer hereingelassen wurden, nachdem sie die berufliche Übernachtung für ihren Arbeitgeber privat bezahlt hatten. Und wir haben nicht verwunden und werden es auch nicht verwinden, dass Werte in zweistelliger Milliardenhöhe durch Fehlentscheide vernichtet wurden. Die Obligationäre verlieren ein Milliardenvermögen, das geht vom kleinen Sparer über jene, welche die private Altersvorsorge in Obligationen angelegt [PAGE 289] haben, bis hin zu Pensionskassen und grossen institutionellen Anlegern. Wenn einzelne Personen erhebliche Fehler begangen haben, dann sind sie zur Rechenschaft zu ziehen, strafrechtlich und zivilrechtlich.
Sie gestatten, dass ich als Präsident des Gläubigerausschusses der SAir Group, das ist die Holding, zu den Ausführungen von Herrn Béguelin kurz Stellung nehme. In dieser Eigenschaft vertrete ich einzig und allein die Interessen der Gläubiger. Herr Béguelin hat im Besonderen nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beim Swissair-Debakel gefragt. Das ist ein Aspekt, doch wir müssen alle Aspekte gründlich aufarbeiten. Das Strafrecht ist nur ein Element. Wir dürfen uns nicht dem Glauben hingeben, dass Strafrecht und Strafuntersuchungen allein die Welt heilen könnten.
Es geht neben dem Strafrecht auch um das Konkurs- und Liquidationsrecht, um eine geordnete Liquidation. Es geht aber auch um die aktienrechtliche Verantwortlichkeit, die ist ebenso wichtig. Und es geht auch, das betrifft uns, um die politische Aufarbeitung. Nur alle Elemente zusammen ermöglichen die Aufarbeitung, nicht eines allein. Denn oft ist jemand strafrechtlich nicht schuldig, aber zivilrechtlich verantwortlich. Wir sind es der Schweiz und dem Wirtschaftsstandort Schweiz schuldig, alle Bereiche gründlich aufzuarbeiten. So möchte ich kurz der Frage nachgehen, ob die Aufarbeitung in den Bereichen Strafrecht, Liquidation und Verantwortlichkeit bisher zügig genug vorangegangen ist oder ob sie dahindöst, ob sie schläft.
Was ich Ihnen sage, ist keineswegs ein Geheimnis. Die Gläubiger werden jährlich mit mehreren Zirkularen eingehend über den Stand der Verfahren und der Liquidation informiert. Diese Informationen sind für jedermann öffentlich zugänglich, und die Medien berichten jeweils gründlich darüber.
1. Zum Strafrecht: Ich darf Sie informieren, dass der erste Teil der Strafuntersuchung unmittelbar vor dem Abschluss steht; die Information an die Öffentlichkeit erfolgt demnächst. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat einen bedeutenden Effort geleistet, diese Untersuchung voranzutreiben und nun abzuschliessen. Es stimmt, dass in Zürich Wirtschaftsdelikte in grösserem Ausmass - zu erinnern ist auch an den Fall Erb und an andere - erhebliche Kräfte binden, aber die Anstrengungen der Strafjustiz sind enorm. Auch die zuständigen Behörden haben die nötigen Mittel für den Swissairfall zur Verfügung gestellt.
Wir können uns fragen, ob drei bis vier Jahre für eine Strafuntersuchung dieses Ausmasses zu lang sind. Da gilt es einfach festzuhalten, dass es um komplexe langjährige wirtschaftliche Sachverhalte in einem grossen Konzern - nicht in einem kleinen Unternehmen - geht, welche gründlich abzuklären sind. Das ist naturgemäss zeitraubend und auch in der Sache sehr anspruchsvoll, viel anspruchsvoller als ein Fall Enron, wo es, ein bisschen salopp gesagt, um den Griff eines Managers in die Ladenkasse ging. Jener ist rasch abzuklären, zu verfolgen und zu verurteilen.
Die Frage ist, ob im Fall Swissair Personen in Geschäftsleitung und Verwaltungsrat allenfalls die strafrechtlichen Grenzen in ihrem wirtschaftlichen Handeln überschritten haben. Das ist sehr sorgfältig zu klären, denn es ist nicht nur im Interesse der Öffentlichkeit, dass Schuldige zur Anklage gebracht und verurteilt werden. Es ist ebenso in unserem Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz, dass die Strafbehörden nicht leichtfertig Anklage erheben und es faktisch verunmöglichen, dass geordnet gewirtschaftet werden kann - eben wenn leichthin Strafanklagen erhoben würden. Darum muss auch in Bezug auf den Niedergang der Swissair die Sache gründlich, sehr gründlich geklärt werden, und es dürfen nicht leichthin Personen an den öffentlichen Pranger gestellt und angeklagt werden. Ich kann daher nicht sagen, dass das Verfahren zu lange dauert. Es ist im Rahmen der Umstände ein zügiger, ein ordnungsgemässer Abschluss, für den ich in meiner Funktion auch den Strafbehörden des Kantons Zürich danke.
2. Zur Liquidation selber: Diese läuft zügig, wie auch alle Gläubiger aus den regelmässigen Mitteilungen wissen. Ich darf Sie daran erinnern, dass auf der Passivseite immerhin Forderungen in der Höhe von 51 Milliarden Franken angemeldet sind, währenddem die Aktiven nur einen kleinen Bruchteil davon ausmachen. Die ganze Liquidation ist im Rahmen einer Konzernliquidation abzuwickeln, und wir wissen, dass die Schweiz keinen Konzernkonkurs kennt, sondern jede Gesellschaft eingehend einzeln zu liquidieren ist.
In diesen 51 Milliarden Franken sind Forderungen enthalten von aussenstehenden Gläubigern, selbstverständlich auch von Lieferanten, Arbeitnehmern, Finanzgläubigern usw. Auf der Aktivseite ist auch zu prüfen, ob Zahlungen vor der Liquidation ungerechtfertigt geleistet wurden, also ob Gläubiger ungerechtfertigt bevorzugt wurden. Da hat der Liquidator mit Zustimmung des Gläubigerausschusses eine Reihe von Anfechtungsklagen erhoben. Das geht vom Revisionsunternehmen über Banken bis zu Privaten, die beklagt wurden, Beträge zurückzubezahlen. Insgesamt wurden 1,3 Milliarden Franken eingeklagt. Teilweise sind diese Verfahren bereits erfolgreich abgeschlossen, zum grösseren Teil aber sind sie noch pendent. Die Kollokation, d. h. die Prüfung aller Gläubigeransprüche, wird noch diesen Sommer definitiv bereinigt sein. Für eine Liquidation dieses Ausmasses ist das ein Zeitrahmen, der sich sehen lassen darf.
3. Auch die aktienrechtliche Verantwortlichkeit wird geltend gemacht. Wie wir wissen, sind Geschäftsleitung und Verwaltungsrat diesbezüglich eingeklagt mit Forderungen in der Höhe von einstweilen gegen 1 Milliarde Franken; das ebenfalls innerhalb der ersten drei bis vier Jahre nach Eintritt der Liquidation.
Zusammengefasst darf ich sagen, dass die Aufarbeitung aus der Sicht eines Gläubigervertreters gründlich und in allen Bereichen stattfindet und dass die Gläubiger regelmässig informiert werden. Ein Blick in die Presseschau zeigt zudem, dass die Medien gründlich darüber berichtet haben.
Gestatten Sie mir eine rhetorische Frage zum Schluss: Die Schweiz arbeitet dieses Debakel gründlich auf - strafrechtlich, im Rahmen der Liquidation und auch im Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Erinnern Sie sich, oder haben Sie je feststellen können, ob bei jenen Luftfahrtgesellschaften in den USA, die unter Chapter 11 Konkurs gingen, je ein ziviles Verantwortlichkeitsverfahren eingeleitet wurde, ob dort strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet wurden? Ich erinnere mich nicht. Es ist eine Qualität des schweizerischen Wirtschaftsstandortes, dass wir solche Fälle gründlich aufarbeiten und nicht den Vorhang ziehen, kaschieren, sondern uns der Realität stellen. Das ist eine Stärke des Schweizer Wirtschaftsstandortes, und wir werden dies, im Gegensatz zu anderen Ländern, sehr gründlich durchziehen - im Interesse der Gläubiger und im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz.