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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-23

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich habe zur Entstehungsgeschichte des geltenden Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken, des Spielbankengesetzes, nichts beizufügen. Es geht daraus klar hervor, dass die Abgrenzung von Glücksspiel- und Geschicklichkeitsautomaten ein wichtiges Anliegen des Gesetzes war und ist. Daran haben wir uns bei einer Verordnung zu halten; wir können ja nicht über das Gesetz hinausgehen.

Man wollte verhindern, dass unter der Bezeichnung "Geschicklichkeitsautomaten" eigentliche Glücksspielgeräte betrieben wurden. Das Glücksspiel soll den neu zugelassenen Spielbanken vorbehalten werden; den Kantonen bleibt aber weiterhin die Zulassung echter Geschicklichkeitsautomaten überlassen. Daran werden wir nichts ändern.

Ich verhehle Ihnen nicht, dass schwerwiegende Differenzen mit den Kantonen bestehen, seit dieses Spielbankengesetz in Diskussion ist, vor allem in Bezug auf das Lotteriegesetz. Denn so eindeutig ist die Abgrenzung eben nicht, wie wir das hier annehmen. Denn was ein Geschicklichkeitsautomat und was ein Glücksspielautomat ist und wo es noch mehrheitlich um Geschicklichkeit geht usw., das ist ein Streitpunkt. Wir sind der Auffassung, dass das die Gerichte zu klären haben. Denn es würde zu weit führen, wenn wir das tun würden, ausser man würde das Lotteriegesetz ändern; der Bundesrat hat davon abgesehen, denn die Kantone haben mit gemeinsamen Aufsichtsstellen usw. massive [PAGE 293] Verbesserungen geschaffen oder sind im Begriff, dies zu tun. Die Kantone sind noch nicht ganz durch - sie hätten es eigentlich bis Februar machen sollen -, weil sie die Frage zum Teil den Parlamenten vorlegen müssen usw. Es geht um die klare Abgrenzung zwischen Geschicklichkeitsspiel und Glücksspielgeräten.

Wir haben eine Verordnung erlassen. Sie ist gemäss zahlreichen Kreisen zu restriktiv. Das Gesetz lässt einen gewissen Spielraum offen. Man kann ganz restriktiv sein. Nach Meinung der Kantone, der Spielbankenbranche, der Spielautomatenbranche usw. - einige haben jetzt zum Teil Konkurs gemacht - ist die Verordnung so restriktiv, dass es gar nicht mehr möglich ist, einen solchen Geschicklichkeitsautomaten aufzustellen, weil er aus finanziellen Gründen einfach nicht mehr betrieben werden kann. Die Meinung auf der anderen Seite ist folgende: Ja, das sei eine Frage der Entwicklung, in einigen Jahren könne man das wahrscheinlich auch so entwickeln. Das seien technische Fragen.

Wir haben, um die ganze Situation einmal vertieft anzugehen, eine kleine Arbeitsgruppe gebildet. Sie besteht aus Vertretern der Spielbanken, der Spielbankenkommission und den betreffenden Kreisen der anderen Seite. Es geht um die folgende Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Verordnung zu ändern, ohne dass die Zielsetzungen des Spielbankengesetzes, wie sie jetzt von Herrn Wicki und Herrn Lauri erwähnt worden sind, verletzt werden? Denn das darf nicht sein! Aber es sollte auch nicht das Gegenteil eintreten, nämlich dass Geschicklichkeitsautomaten in den Kantonen nicht mehr betrieben werden können. Das ist einmal eine praktische Frage.

Das hat zu einem neuen Entwurf für eine solche Verordnung geführt. Was haben wir jetzt damit gemacht? Wir haben ihn erstens ins Internet gestellt - er ist für jedermann einsehbar, Sie können ihn auch einsehen. Und wir haben ihn zweitens den Kantonen, den interessierten Kreisen, den Spielbanken usw., einmal im Sinne einer Anhörung zur Begutachtung unterbreitet. Die Frist läuft am 31. März 2006 ab. Dann möchten wir schauen, was das Resultat ist. Da werden sich auch jene Kreise melden, welche finden, der Jugendschutz sei hier zu wenig berücksichtigt. Ich kann Ihnen also jetzt nicht sagen, wie das herauskommt. Wir müssen jetzt einmal das Ergebnis der Anhörung abwarten. Wenn das Ergebnis dieser Anhörung sehr positiv ausfällt und eigentlich alle Kreise damit leben können, werde ich mich wahrscheinlich dazu entschliessen, eine Änderung der Verordnung anzustreben. Wenn es anders ist, können wir das nicht so machen. Wir sind jetzt also mitten in der Diskussion.

Das Anliegen von Herrn Hess können Sie auch nicht ganz beiseite schieben. Wir haben das in der Bundesverfassung und im Gesetz angeschaut. Die Meinung war nie die, in Restaurants sollten überhaupt keine solchen Automaten betrieben werden können. Wenn solche Automaten nicht betrieben werden können, weil sie finanziell unmöglich tragbar sind - weil es gar kein entsprechendes System gibt -, müssen wir etwas machen, denn das war auch nicht der Zweck. Hier den goldenen Mittelweg zu finden und zu einer salomonischen Lösung zu kommen, das wird angestrebt; aber ich kann Ihnen noch nichts versprechen.