Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-23
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-23
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich jetzt ohne diese buchhalterischen Festlegungen zur Substanz der Sache komme. Wir stehen in einer Justizreform, sie ist mit der Bundesverfassung beschlossen worden. 2001 ist eine Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege verfasst worden.
Drei Zielsetzungen sind dargelegt worden, und alles hat sich an diesen drei Zielsetzungen zu messen; ich entnehme sie der Botschaft: Das Ziel 1 lautet: wirksame und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichtes; das Ziel 2 lautet: Verbesserung des Rechtsschutzes; das Ziel 3 lautet: Vereinfachung der Verfahren und Rechtswege. Aus diesem Grunde hat man damals die kantonalen Festlegungen gemacht, die noch einiges bringen werden, und man hat auf höchster Ebene gesagt: Wir schaffen drei Bundesgerichte, nämlich das Bundesgericht in Lausanne, fusioniert mit Luzern, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht.
Dann ist man darangegangen, das Bundesgerichtsgesetz zu machen. Ich war noch nicht in meinem Amt, als ich einen Hilferuf vom Bundesgerichtspräsidenten in Lausanne bekommen habe. Er hat mir geschrieben - nachdem der Ständerat das Gesetz beschlossen hatte und der Nationalrat eingetreten war -, so gehe es nicht; dieses Gesetz bringe diesem Gericht null Entlastung und das Gericht sei übergangen worden. Ich habe mein Amt im Januar 2004 angetreten, und ich habe den Bundesgerichtspräsidenten am 30. Dezember 2003 zu mir gebeten. Er hat mir die Not dargelegt, die man in Lausanne mit diesem Gerichtsgesetz habe. Ich habe ihn gebeten, es in dieser Form - und nicht abgeschwächt - an der kommenden Sitzung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates darzulegen, die am 15. Januar, also kurz nach meinem Amtsantritt, stattfand. Ich habe ihm gesagt, dass ich mich beim Präsidenten dafür einsetzen werde, dass dies geschehe.
Die Situation war die, dass die Kommission vor einem Scherbenhaufen stand. Die beiden grossen Fraktionen haben das Bundesgerichtsgesetz aus entgegengesetzten Gründen abgelehnt: Die SVP-Fraktion hat gesagt, es bringe einen grossen Apparat und keinen zusätzlichen Rechtsschutz, und die SP-Fraktion hat gesagt, es sei eine Einschränkung des Zuganges zum Bundesgericht. Ich habe damals der Kommission gesagt, ich sei bereit, dieses Gesetz in die Verwaltung zurückzunehmen und zu schauen, ob man in zwei Monaten etwas Besseres machen könne, und die Kommission war einverstanden. [PAGE 280]
Ich habe eine Gruppe mit drei Bundesrichtern aus Lausanne, drei aus Luzern und drei Vertretern aus dem Bundesamt für Justiz gebildet und habe diese Kommission selbst geleitet. Ich habe gesagt: In zwei Monaten müssen wir ein Gesetz haben, und alles misst sich - ich war in dieser Sache neutral - an diesen drei Zielsetzungen: wirksame und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichtes, verbesserter Rechtsschutz, Vereinfachung der Verfahren und Rechtswege.
Ich glaube, Herrn Marty sagen zu dürfen, dass es das wahrscheinlich noch nie gegeben hat: dass man ein Gesetz für eine Organisation macht und am Schluss - nach allen Verfahren, in denen man die Leute angehört hat, nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens - so intensiv daran arbeitet. Dieses Gesetz ist gründlich umgestaltet worden, organisatorisch wie auch materiell. Ich habe bei jedem Punkt, Herr Pfisterer, immer und jedes Mal gefragt: Wie gross ist da die Entlastung für das Bundesgericht? Die Kommission musste die Fälle der vergangenen Jahre analysieren und hat gesagt: Da werden es 30 Prozent, 40 Prozent sein usw. Bei der Rechtshilfe haben wir mehrere Tage gebraucht, um eine Lösung zu finden - mehrere Tage. Hier beträgt die Entlastung 80 bis 90 Prozent. Gewisse Dinge hat man nicht quantifiziert. Wir haben die Streitwertgrenze bei den Strafsachen gestrichen, weil dort die Entlastung des Bundesgerichtes mit 5 Prozent beziffert wurde. Da habe ich gesagt, es hat doch keinen Wert, dass man wegen 5 Prozent Entlastung einen schlechteren Rechtsschutz hat. So sind wir vorgegangen.
Ich habe mich gefreut, dass das Bundesgericht einstimmig dieses Bundesgerichtsgesetz gutgeheissen hat. Mindestens haben sie mir das mitgeteilt. Der Konsens im Nationalrat war auch da, wir haben eine grosse Konzession bei der Entlastung gemacht, nämlich bei der Kognitionsbefugnis am Versicherungsgericht, insbesondere bei der Invalidenversicherung. Im neuen Entwurf zur Invalidenversicherung ist das wieder draussen, also diese Entlastung kommt jetzt wieder.
Nachdem es fertig war, hat mich das Bundesgericht nach Lausanne eingeladen, um die Zahl der Richter zu besprechen. Ich bin verantwortlich, das ist nicht mein Hobby. Ich bin verantwortlich, dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vorzulegen, wo die Richterzahl enthalten ist. Das Bundesgericht hat damals in Lausanne gesagt, es benötige 44 Richter. Ich habe diese Zahl nicht abgelehnt, ich habe sie nicht abgelehnt. Ich habe gesagt, es widerstrebe mir eigentlich, einen Vorschlag zu machen - 44 Richter oder 40 oder 30 oder 29 -, denn das Gericht habe eine Verwaltungsautonomie. Ob das nun ein Gericht sei oder eine Universität oder eine Bibliothek oder ein Unternehmen oder ein Verein, bei der Verwaltungsautonomie müsse man einen relativ grossen Gestaltungsraum belassen. Aber der könne nicht im freien Raum sein, sondern die verantwortliche Behörde - also das Parlament schlussendlich oder zuvor der Bundesrat, der die Verordnung macht - müsse einen Rahmen festlegen.
Weil wir zu einer Entlastung von gesamthaft 40 Prozent gekommen sind - aber nicht nach unseren Angaben, das war bei der Gesetzgebung immer aufgelistet -, habe ich vorgeschlagen, einmal Varianten auszuarbeiten, wie ein Bundesgericht mit 20 Prozent weniger Kosten aussieht. Ich schlug drei, vier Varianten vor. Das Bundesgericht soll sagen, welche es bevorzugt, und es soll auch sagen, welche Variante es bevorzugt, wenn es keine Einschränkung hätte, damit seine Verwaltungsautonomie eben gewährleistet ist. Da muss ich Ihnen Folgendes sagen: In der ganzen Welt, wo geführt wird und man Verwaltungsautonomien achtet, geht man so vor.
Die Bundesrichter haben das leider mit der Begründung abgelehnt, es liege unter der Würde eines Bundesgerichtes, sich mit solchen verwaltungstechnischen Dingen wie Kosten und Stellen usw. zu beschäftigen. Es lief darauf hinaus - da muss ich Herrn Schiesser und Herrn Bürgi Recht geben -, dass sie sagten: Ihr müsst uns einfach das geben, was wir verlangen.
Das ist jetzt eine Frage der Verantwortung. Wenn die Verantwortung so wahrgenommen wird, ja gut. Also ich kann es nicht gegenüber dem Bundesrat, und der Bundesrat kann es auch nicht. Schlussendlich haben Sie die Hoheit, Sie bestimmen nämlich das Budget. Bei der Verwaltungsautonomie kann man das Gewicht nicht nur auf die Autonomie legen, sondern es hat ja noch ein Wort vorne dran: Verwaltung. Wer eine solche Autonomie hat, muss sich mit sehr profanen Dingen beschäftigen wie mit Geld - das ist ja sehr kleinlich - oder wie mit Leuten, Stellen, Büros, Arbeitszeiten. Es ist halt so. Das heisst nicht, dass die Arbeitskraft dafür für die Rechtsprechung verloren geht. Jeder, der einen Organismus führt, hat das. Da können wir nicht davon weg. Vor allem haben Sie 2001 an erster Stelle die Entlastung erwähnt. In der Botschaft steht Folgendes: "Die Mehrkosten für die unteren Gerichte des Bundes dürften teilweise kompensiert werden durch die mit dieser Vorlage bezweckte Entlastung des Bundesgerichts." Jetzt sage ich Ihnen einfach: Wenn Sie nichts machen, ich habe es ausgerechnet, wenn Sie die Zahlen gleich lassen und nicht reduzieren - jetzt wird es, da gebe ich Herrn Berset Recht, "hautement politique" -, haben wir mit der alten Organisation, welche keine Erhöhung der Streitwertgrenze, einen viel grösseren Zugang zu den oberen Gerichten und Vorteile für den Bürger hat, 113 Millionen Franken Kosten. Mit der neuen Organisation, bei der wir wegen der Entlastung erhebliche Einschränkungen für die Rechtsuchenden beschlossen haben, haben wir 144 Millionen Franken Kosten. Ich weiss nicht, wie man vor das Schweizervolk treten und sagen kann: Wir haben eine umfassende Reform mit Entlastungen gemacht, wir haben euch versprochen, es wird kompensiert - und wir haben 31 Millionen Franken Mehrkosten. Das kann niemand verstehen. Also ich mindestens wüsste nicht, wie ich vor die Leute treten könnte, die das alles ja bezahlen müssen. Darum bitte ich Sie doch, hier etwas vorzunehmen.
Jetzt wird die Reduktion der Richterzahl bemängelt. Nachdem das Bundesgericht es abgelehnt hat, einen eigenen Vorschlag auf reduzierter Basis zu machen, bleibt uns nur noch die Richterzahl, weil sie in die Verordnung muss! Ich habe es ja nicht selber gemacht, sondern habe die Präsidenten der Kommissionen für Rechtsfragen zu mir gebeten, weil ich gesehen habe, dass das Bundesgericht jetzt mit mir und auch mit den beiden Kommissionen verkehren will. So geht es ja nicht. Es gibt ja einen Weg. Ihre Kommission hat dann den Weg der parlamentarischen Initiative gewählt, und der Bundesrat hat Stellung genommen. Das ist meines Erachtens ein guter Weg.
Jetzt bleibt halt diese Organisation oder diese Struktur, Herr Pfisterer: Sie reden von Strukturreform; die Beweglichkeit wäre vorhanden gewesen, jetzt gibt es halt diese Struktur. Es gäbe ganz andere Modelle: Das angelsächsische Modell hat auf der höchsten Stufe keine Gerichtsschreiber, nur Richter. Ich habe den Richtern in Lausanne gesagt, dass sie auch 60 Richter haben können. Aber dann haben sie einen anderen Apparat, weil die Richter die Urteile selbst erarbeiten. Oder sie erhalten weniger Richter und mehr Gerichtsschreiber; sie können alles festlegen. Aber man wollte diese Verwaltungsautonomie nicht wahrnehmen. Ich bedaure das.
Ich glaube, dass man die Sache folgendermassen anpacken muss, wenn wir heute die Zahl der Richter bestimmen und diese Verantwortung wahrnehmen: Man muss die Autonomie wahren, aber das Parlament muss einen Kostenrahmen setzen, und dann wird es vielleicht besser. Herr Schmid-Sutter hat gesagt, die Eidgenossenschaft gehe nicht zugrunde, ob wir nun 35, 36, 38 oder 41 Richter wählen; er hat Recht. Aber es hat immer schwerwiegende Folgen, auch wenn man in kleinen Dingen den Grundsatz der Autonomie und der Verantwortung ritzt. Ich bin der Auffassung, dass man die Verantwortung nicht wahrnehmen kann, indem man einfach sagt: Wir erfüllen die Wünsche eines Gerichtes; die Gerichte müssen bei der Rechtsprechung ja unabhängig sein. Unabhängig sein heisst nicht, dass man machen kann, was man will; man ist unabhängig, um das zu machen, was man machen muss. Da wollen wir auch nicht einschreiten.
Der Bundesrat ist der Meinung, die Kommission habe richtig überlegt. Wir haben es dargelegt, ich gehe nicht mehr darauf ein, welche Entlastungsmomente sie nicht gewichtet hat. Ich [PAGE 281] muss Ihnen sagen, wir waren auch mit dem Antrag auf 36 Richter sehr, sehr grosszügig.
Ich bitte Sie, doch den Weg der Verantwortung und nicht einfach den Weg des kleinsten Widerstandes zu gehen. Ein Konflikt ist das an sich nicht; das gibt es überall, wo einer für etwas Verantwortung hat und etwas für jemand anderen festlegt, der nicht einverstanden ist. Das liegt in der Natur der Sache.