Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-23
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23
Wortprotokoll
Prima vista könnte man den Eindruck erhalten, es handle sich hier um eine geringfügige Sache, die kaum den Stellenwert einer Interpellation haben müsste. Dem ist allerdings nicht so. Es geht mir auch nicht primär um die eigentliche Tätigkeit dieser NGO, des Forums für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM Schweiz), aber diese Organisation hat mir als eidgenössischem Parlamentarier schliesslich ihren Jahresbericht zugestellt; dafür möchte ich mich bedanken, das machen längst nicht alle Institutionen, die vom Bund mit teils namhaften Beiträgen ausgestattet werden. Diesen Jahresbericht des FIMM Schweiz habe ich nun aber gelesen - vielleicht nicht unbedingt zur Freude der Verfasser, denn es sind mir dabei in erster Linie der hohe Anteil der Bundesbeiträge, gemessen am gesamten Gesamtbudget, sowie auch die hohen Aufwendungen für Personalkosten in die Augen gestochen. Da, so meine Beurteilung, bedient man sich doch offensichtlich recht üppig zulasten des Steuerzahlers. Aber selbst dieses Missverhältnis zwischen Eigenleistung und Pauschalabgeltung des Bundes hätte mich noch nicht zu einer parlamentarischen Intervention veranlasst.
Als ungehörig, ja als unrechtmässig empfand ich jedoch die im Bericht erwähnten Ausgaben im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 26. September 2004 über die Einbürgerungsvorlagen. Es geht meines Erachtens nicht an, dass sich eine NGO mit Bundesgeldern aktiv in einer Abstimmungskampagne engagiert. Im vorliegenden Fall ist es angesichts des Zahlenmaterials gar ein Leichtes, den Beweis anzutreten, dass zu diesem Zweck effektiv Bundesgelder eingesetzt worden sind. Das ist der Hauptgrund, warum ich in diesem Zusammenhang zum Mittel eines Vorstosses gegriffen habe. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er meine Meinung teilt und allenfalls auch auf Rückerstattungen beharrt.
Mit meinem Vorstoss visiere ich aber primär eine präventive Wirkung an. Wir stehen alsbald vor weiteren Volksabstimmungen, bei denen eine ganze Reihe von bundessubventionierten NGO gegen zwei Parlamentsvorlagen auf die Barrikaden steigen werden oder bereits gestiegen sind. Ich meine das neue Ausländergesetz sowie das revidierte Asylgesetz. So habe ich, wie wohl auch die meisten von Ihnen, vor ein paar Tagen von der sogenannten "Koalition für eine humanitäre Schweiz" einen Aufruf erhalten. Er ist betitelt mit "Nein zum unmenschlichen Asylgesetz!". Neben vielen [PAGE 294] anderen Institutionen findet sich unter den Aufrufenden wiederum auch das FIMM Schweiz.
Ich möchte keiner dieser Institutionen das Recht absprechen, sich in den bevorstehenden Abstimmungskämpfen zu engagieren; das möchte ich doppelt und dreifach unterstrichen haben. Aber die Frage ist und bleibt: Wie haben wir Gewähr, dass da nicht Bundesgelder zweckentfremdet und gegen den Willen des Gesetzgebers ausgegeben werden? Wie erfolgt die Abgrenzung von anderen Einnahmen und Ausgaben? Aber auch die Grundsatzfrage sei angeführt: Steht es Institutionen, die hohe Bundesbeiträge beziehen, grundsätzlich an, gegen das Bundesparlament, das mit seiner Budgethoheit ja diese Beiträge bewilligt hat, politisch den Kampf zu führen? Wäre es da nicht konsequenter, auf Bundesbeiträge zu verzichten?
Wir haben uns in den letzten Monaten in der Staatspolitischen Kommission und hier im Plenum intensiv mit der sogenannten Behördenpropaganda befasst und für Zurückhaltung plädiert. Eine Volksabstimmung zu dieser Problematik steht uns ja noch bevor. Verpönte, übermässige Behördenpropaganda kann faktisch auch leicht umgangen beziehungsweise verschleiert werden, wenn anstelle der Behörde selber von der Behörde mitfinanzierte halbstaatliche oder private Organisationen in die Bresche springen. Keine Rolle spielt es dabei, auf welcher Seite solche Bundesbeiträge verausgabt werden, pro oder kontra einen Parlamentsbeschluss, wobei ich es natürlich als noch gravierender empfinde, wenn von solchen Institutionen Bundesgelder gegen die Interessen des Bundes selber verausgabt werden.
Ich bedanke mich beim Bundesrat, dass er in seiner Antwort grosses Verständnis für mein Anliegen gezeigt hat und dass er im Fall des FIMM Schweiz allenfalls bereit ist, Konsequenzen daraus zu ziehen. Ebenso bin ich dem Bundesrat dankbar, wenn er im Hinblick auf künftige Volksabstimmungen mit aller Konsequenz dafür sorgen wird, dass keine Bundesgelder direkt oder indirekt für politische Kampagnen zweckentfremdet werden. Herr Bundesrat, ich hoffe, dass Sie uns hier und heute eine solche Zusicherung abgeben können.