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Huber-Hotz Annemarie · 2006-05-09

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09

Wortprotokoll

Wie Herr Stahl gesagt hat, lehnt der Bundesrat diese Motion ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich bei den Bundeshausjournalisten eine wesentlich andere Voraussetzung stellt als bei vom Volk gewählten Vertretern. Die Journalisten sind [PAGE 589] Angestellte einer Zeitung, einer Redaktion und haben sich deshalb diesem Arbeitgeber gegenüber entsprechend auszuweisen. Der Arbeitgeber ist uns gegenüber zur Offenlegung verpflichtet, indem wir nur hauptberuflich angestellte Journalistinnen und Journalisten mit einer Akkreditierung versehen. Es gibt noch gewisse Ausnahmen bei denjenigen, die zumindest zu 80 Prozent ihr Erwerbseinkommen aus der journalistischen Tätigkeit beziehen. Das ist für uns die Gewähr, dass uns die Arbeitgeber der Journalisten beweisen können, dass die Journalisten, die eine Akkreditierung bekommen, ausschliesslich für die Berichterstattung aus dem Bundeshaus tätig sind und keine weiteren Aktivitäten ausüben. Insofern darf kein Vergleich mit der Offenlegung der Interessen der Mitglieder des Parlamentes gezogen werden.

Der Bundesrat ist allerdings bereit, die Frage der Transparenz im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung vom 21. Dezember 1990 zu prüfen. Es wird aber nicht darum gehen, Offenlegungspflichten zu prüfen, sondern eine verbesserte Transparenz zu prüfen, damit Sie und auch der Bundesrat mehr über die Journalisten erfahren. Dieses Verzeichnis der Bundeshausjournalisten und Bundeshausjournalistinnen ist zurzeit nicht öffentlich. Wir werden uns in diese Richtung bewegen.

Da es nicht mehr möglich ist, eine Motion in ein Postulat umzuwandeln, sind wir gezwungen, die Ablehnung der Motion zu beantragen. Wir würden uns aber vorbehalten, im Zweitrat eine Umwandlung der Motion in ein Postulat vorzuschlagen.

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