Lexipedia

Engelberger Eduard · Nationalrat · 2006-05-09

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Zur Einleitung: Die Beratungen des Parlamentes über den Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007 im Sommer 2004 befriedigten den Rat in keiner Weise, denn der Aufwand für diese Beratung stand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag. So wurde nach langen Debatten der Entwurf in der Gesamtabstimmung bei uns im Nationalrat abgelehnt. Zudem enthielt der Entwurf des Bundesrates bloss sehr allgemeine und vage Ziele, und die Beschlussfassung darüber erschien zu unverbindlich.

Die SPK-NR wollte aber trotz der missglückten Beschlussfassung über die Legislaturplanung 2003-2007 an der parlamentarischen Mitwirkung in Form der Beratung eines einfachen Bundesbeschlusses festhalten. Die Bundesverfassung verlangt die Mitwirkung des Parlamentes an den wichtigen Planungen, weil bei diesen Planungen wichtige [PAGE 569] Vorentscheide für die Gesetzgebung fallen; also ist das eine klassische Aufgabe des Parlamentes. Ein einfacher Bundesbeschluss schafft die erwünschte politische Verbindlichkeit bezüglich der Planungsentscheide des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat. Dieses Verfahren der Beratung eines Erlassentwurfes ergibt einen geordneteren und transparenteren Entscheidprozess als das frühere unbefriedigende Verfahren der Behandlung von zahlreichen Richtlinienmotionen.

Deshalb hat die SPK-NR aufgrund der zwei parlamentarischen Initiativen Lustenberger und Rey Entwürfe für eine Änderung des Parlamentsgesetzes und eine Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates ausgearbeitet, mit welchen das Verfahren der parlamentarischen Mitwirkung an der Legislaturplanung verbessert werden soll. So sollen die bei den Beratungen im Sommer 2004 aufgetretenen Mängel wie folgt behoben werden: Auf eine Gesamtabstimmung ist zu verzichten. Im schweizerischen politischen System kann nicht erwartet werden, dass sich eine Parlamentsmehrheit auf ein gemeinsames Programm einigt. In der Konkordanzdemokratie ergeben sich von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten, auch bei der Legislaturplanung. Die Funktion der parlamentarischen Beschlussfassung über die Legislaturplanung besteht also darin, dass sie je nach den wechselnden Parlamentsmehrheiten dem Bundesrat verbindliche Vorgaben machen kann, welche gesetzgeberischen Ziele anzustreben sind und welche Gesetzentwürfe vorbereitet werden müssen. Das Parlament soll nicht nur über allgemeine Zielsetzungen, sondern auch über die zur Zielerreichung nötigen konkreten Massnahmen entscheiden können. Indem die Liste der Richtliniengeschäfte zum Gegenstand des Bundesbeschlusses gemacht wird, kann das Parlament bestimmen, welche Botschaften es vom Bundesrat erwartet und welche es nicht zu erhalten wünscht.

Dabei wurde auch den Wünschen des Bundesrates, diverse Präzisierungen vorzunehmen, Rechnung getragen; Wünsche zum Beispiel, die den Einbezug von statistischen Indikatoren in die Legislaturplanung und den Geschäftsbericht des Bundesrates betreffen. Weil die Legislaturplanung die Bundespolitik in ihrer Gesamtheit betrifft und eine Debatte darüber daher ohne besondere Vorkehren fast unumgänglich auszuufern droht, soll der Entscheidprozess im Nationalrat besser strukturiert und eine Konzentration auf das Wesentliche herbeigeführt werden. Die Fraktionen und die vorberatende Kommission werden durch geeignete Massnahmen veranlasst, eine Auswahl von prioritären Diskussionsgegenständen zu bestimmen, die dann in einer von vornherein beschränkten Gesamtredezeit im Plenum des Nationalrates behandelt werden können.

Obwohl der Bundesrat nach wie vor nicht von der Zweckmässigkeit dieses einfachen Bundesbeschlusses überzeugt ist, hat die Staatspolitische Kommission Ihres Rates der Vorlage mit 21 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Ich beantrage Ihnen im Namen dieser sehr grossen Mehrheit Eintreten und Zustimmung zu den Vorlagen 1 und 2 zum Parlamentsgesetz einerseits und zum Geschäftsreglement des Nationalrates andererseits.