Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-05-09

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Sowohl die Initiative als auch die Motion verlangen beide mit identischem Wortlaut eine Änderung des Parlamentsgesetzes. Gemäss dieser Änderung sollen die Mitglieder des Bundesrates bei Gesamterneuerungswahlen nicht mehr einzeln und nacheinander, sondern in einem Wahlgang gewählt werden. Beide Vorstösse verlangen eine Änderung des Parlamentsgesetzes in Artikel 132, das Einfügen der neuen Artikel 132a und 132b sowie eine Aufhebung des Artikels 133. Die Begründung lautet wie folgt: Die Regierung solle ein handlungsfähiges Gremium darstellen, deshalb sollten die Bundesratswahlen eine optimale Wahl ermöglichen, es sei deshalb sinnvoll, die Wahl als echte Selektion für die gesamte Regierung auszugestalten. Damit würde auch den Diskussionen über Führungsschwäche, mangelnde Konzessions- und Konfliktfähigkeit des Kollegiums Rechnung getragen werden. Bei Einzelwahlen seien die Fraktionen dagegen nicht in der Lage, objektiv und ohne taktische Überlegungen zu stimmen und so einen echten Vertrauensbeweis für die Regierung abzugeben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass sich das geltende Verfahren durch Übersichtlichkeit und [PAGE 567] Transparenz auszeichne. Die Bundesversammlung habe sich ohnehin erst kürzlich, bei der Beratung des neuen Parlamentsgesetzes, für das jetzige, geltende Verfahren ausgesprochen. Bereits damals habe Ihre SPK, am 1. März 2001 nämlich, den damals vorliegenden Vorschlag der Initianten und des Motionärs begutachtet und dennoch die jetzt geltende Regel vorgezogen. Die Kommission betrachtet die damals vorgenommene Analyse auch im Lichte der Bundesratswahlen vom 10. Dezember 2003 als nach wie vor gültig: Das geltende Verfahren biete den Wählenden genügend Spielraum, um Abwahlen vorzunehmen. Voraussetzung sei ja ohnehin das Vorliegen einer Alternativkandidatur, und eine solche müsse auch bei den von den Initianten und dem Motionär vorgeschlagenen Verfahren vorliegen, sonst komme es ebenfalls nicht zu einer Abwahl. Die Zusammensetzung der Regierung schliesslich hänge ohnehin vom politischen Willen der Bundesversammlung ab und nicht vom Wahlverfahren. Die Parteien stimmten dann einfach ihre Taktik auf ein neues Verfahren ab - sofern Sie der Initiative Folge geben und die Motion annehmen werden.

Die positiven Auswirkungen der Änderung, wie sie die Initianten und der Motionär sehen, sind für die SPK Ihres Rates nicht ersichtlich. Zusammenfassend seien von der Änderung des Wahlverfahrens nur geringfügige Auswirkungen zu erwarten, sodass kein Grund bestehe, vom bisherigen Verfahren, das ohnehin erst vor kurzem eingeführt bzw. bestätigt worden sei, abzurücken.

Die zehnköpfige Kommissionsminderheit unterstützt das Anliegen der Initianten und des Motionärs mit der folgenden Begründung: Weil sich heute die einzelnen Wahlgänge gegenseitig beeinflussten, seien die Wählenden zurückhaltend bei der Verweigerung ihrer Stimme für einen ungeliebten Kandidaten oder eine ungeliebte Kandidatin. Müssten aber alle Wiederkandidierenden im gleichen Wahlgang antreten, seien die Chancen für alle gleich. So wäre gerade bei den Wahlen im Dezember 2003 die Ausgangslage für den Kandidaten und die Kandidatin der CVP offener und damit fairer gewesen, wenn in einem Wahlgang gewählt worden wäre. Wenn die Mitglieder des Bundesrates mit einer Streichung ihres Namens rechnen müssten, wären sie zurückhaltend mit Einzelgängen und unkollegialem Verhalten, weil sie eben sonst eine Abwahl riskieren würden und auf die Ergänzungswahl in die zweite Runde verwiesen werden könnten.

Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die SPK, der Initiative keine Folge zu geben, die Motion abzulehnen und es beim bisherigen Verfahren gemäss geltendem Parlamentsgesetz bewenden zu lassen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, der Initiative keine Folge zu geben und die Motion abzulehnen.