Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-05-09
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-05-09
Wortprotokoll
Das Geschäft ist beim Finanzdepartement gelandet, weil es sich - würde ich sagen - eben um ein Geschäft im Zusammenhang mit der Automobilsteuer handelt. In der Tat möchte der Motionär, dass umweltschädliche Zweiradfahrzeuge mit Zweitaktmotoren der Automobilsteuer unterstellt werden. Dadurch, so sagt er, könnte ein Verlagerungseffekt zugunsten der Viertaktmotoren erzielt werden. Es ist also nicht primär ein fiskalisches Ziel, das er verfolgt, es ist ein - würden wir sagen - nichtfiskalisches Ziel. Daher ist es eigentlich nicht auf der Linie der Steuergesetzgebung. Die Automobilsteuer wird seit 1997 erhoben, der Satz beträgt 4 Prozent, und zuständig dafür ist die Zollverwaltung.
Jetzt beantragen wir Ihnen aus zwei Gründen und unter Berufung auf Artikel 131 der Bundesverfassung - er wurde von Herrn Nordmann auch genannt -, die Motion abzulehnen. Erstens war bereits in der Volksabstimmung 1993, als es um die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Automobilsteuer ging, klar, dass es sich hier um eine besondere Verbrauchssteuer handeln soll und um nichts anderes. Zweitens unterlag die Einfuhr von Zweiradfahrzeugen aller Art schon vor 1997 nie einem Fiskalzoll. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann nun ein Teil dieser Fahrzeuge, das heisst solche mit Zweitaktmotoren, nicht der Automobilsteuer unterstellt werden. Das ist eine juristische, verfassungsmässige, fiskalpolitische Antwort.
Jetzt ist aber unbestritten - das betrifft das Anliegen von Herrn Nordmann -, dass eben Fahrzeuge mit Zweitaktmotoren höhere Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen und dass das eigentlich das Problem ist, das er lösen möchte.
Das UVEK will deshalb andere geeignete Massnahmen ausserhalb der Automobilsteuer-Gesetzgebung vertieft prüfen, um das Problem trotzdem nichtfiskalisch zu lösen. Ich bin aber nicht befugt, Ihnen im Namen des UVEK zu sagen, wie und durch welche Massnahmen das genau geschehen wird. Aber ich empfehle Ihnen, Herr Nordmann, bei diesem Geschäft dranzubleiben, das Problem über den Kanal zu lösen, der Ihnen zur Verfügung steht - über das UVEK -, und dort nach den Massnahmen zu fragen, die offenbar vorgesehen oder in Planung sind. Ich kenne diese Massnahmen nicht und kann deshalb an dieser Stelle dazu auch nicht Stellung nehmen.
Ich möchte Sie jedoch bitten, diese Motion abzulehnen, weil sie ein Problem über Steuern lösen möchte, das der Bundesrat nicht über Steuern lösen will.